
Foto: StMAS/Tina Nötel
München (kobinet) Am 8. Oktober 2023 wird in Bayern ein neuer Landtag gewählt. Gleichzeitig finden auch die Bezirkswahlen statt. Rund 9,4 Millionen Bürgerinnen und Bürger sind wahlberechtigt und aufgefordert, ihre Stimme abzugeben. Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf betonte im Vorfeld der Wahlen: „Barrierefreiheit ist eine Daueraufgabe für den Freistaat Bayern und hat für mich Priorität. Wahlen für Menschen mit Behinderung müssen eine Selbstverständlichkeit sein! Alle Wahlberechtigten müssen per Briefwahl oder direkt im Wahllokal vor Ort die Möglichkeit haben, ihre Stimme abzugeben. Jede Stimme ist wichtig! Barrierefreiheit ermöglicht individuelle Freiheit und Teilhabe – ohne Barrieren kann jeder und jede das eigene Leben selbstbestimmt gestalten! Dazu zählt insbesondere auch die Freiheit, eigenbestimmt zu wählen. Das Wahlrecht ist die tragende Säule unserer Demokratie!“








































