
Foto: gemeinfrei
Brüssel (kobinet) Über die Vereinheitlichung der unterschiedlichen Behinderten- und Parkausweise für behinderte Menschen in der Europäischen Union wird schon lange diskutiert. Nun konnte ein Durchbruch erziehlt werden. In Brüssel stellte die EU-Kommission ihre Vorschläge für eine Richtlinie zur einheitlichen Anerkennung der verschiedenen Ausweise vor. Martin Ladstätter vom Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen Wien BIZEPS: bezeichnete die Entwicklung als einen bedeutenden, aber nicht ausreichenden Schritt in Richtung einer inklusiveren EU. "Die jüngsten Bemühungen der Europäischen Kommission, einen europaweiten Behindertenausweis (European Disability Card) zu implementieren, signalisieren einen Fortschritt in Richtung einer zugänglicheren EU. Es ist zwar ein ermutigender Anfang, aber wir müssen realistisch bleiben. Der EU-Behindertenausweis müsste Bereiche abdecken, die weit über Kultur, Freizeit und Sport hinausgehen, um echte Inklusion in allen Lebensbereichen zu ermöglichen.“
„Die Initiative könnte ein Schritt in Richtung freien Personenverkehr für Menschen mit Behinderungen innerhalb der EU sein, in der die Mobilität für alle Bürger:innen gewährleistet ist“, hofft Martin Ladstätter. Die heutige Richtlinienankündigung baut auf einem 2013 initiierten freiwilligen Pilotprojekt auf, an dem acht Mitgliedstaaten teilnahmen. „Die gegenseitige Anerkennung des Behindertenstatus zwischen den EU-Mitgliedstaaten würde einen wesentlichen Fortschritt darstellen, um den freien Personenverkehr in der EU auch für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen“, sagt Martin Ladstätter, Obmann des Behindertenberatungszentrums BIZEPS in Wien.
Es sei jedoch sinnlos, einen Ausweis zu haben, der den Zugang zu Dienstleistungen erleichtert, wenn viele davon nach wie vor unzugänglich sind, betonte Martin Ladstätter und fordert die EU auf, verbindliche Vorgaben für echte Barrierefreiheit in allen Mitgliedsländern zu schaffen. „Ein Stück Papier kann keine Barrierefreiheit ersetzen“, warnt Ladstätter. Vor diesem Hintergrund fordert BIZEPS die Europäische Union und die einzelne EU-Mitgliedsstaaten auf, verbindliche Vorgaben zu erlassen, die nicht nur den freien Personenverkehr, sondern auch die Inklusion und Barrierefreiheit von Menschen mit Behinderungen in essentiellen Lebensbereichen wie Bildung und Arbeitsleben sicherstellen.
Die Kommissions-Vizepräsidentin Věra JOUROVÁ gab bei einer live übertragenen Pressekonferenz heute am 6. September 2023 in Brüssel bekannt, dass der Europäische Behindertenausweis und der Europäische Parkausweis nun kommen soll. Dabei werde aber nicht vereinheitlicht, wie man zu dem Status komme, das bleibe im Ermessen der einzelnen Mitgliedsstaaten. Die Ausweise würden aber in allen EU-Mitgliedsstaaten gelten, so dass man die in dem einzelnen Land geregelten Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen könne, egal aus welchem EU-Land man komme.
EU-Kommissarin Helena DALLI betonte, man habe lange daran gearbeitet, jetzt hätten wir ihn. Freizügigkeit sei ein Kernprinzip und eine zentrale Errungenschaft der Europäischen Union. Für viele behinderte Menschen sei das bisher oft nicht so, weil der nationale Behindertenstatus nicht anerkannt werde. Das größte Problem sei dabei die fehlende Anerkennung des Behindertenstatus in den verschiedenen Ländern der EU. Nun soll es einen einheitlichen europäischen Behindertenausweis und einen einheitlichen europäischen Parkausweis geben. Wie der Behindertenstatus festgelegt werde, dies verbleibe aber weiterhin in der Zuständigkeit des einzelnen Mitgliedsstaates. Unabhängig, ob jemand in Spanien lebt oder nach Polen reist. Alles, was in den einzelnen Ländern mit dem Behindertenausweis angeboten wird, soll man in Anspruch nehmen können. Nun müsse der Richtlinienentwurf beraten werden, die Kommissionmitglieder zeigten sich aber überzeugt, dass die Richtlinie schnell beschlossen werden könnte.
Link zum Bericht des österreichischen Onlinenachrichtendienstes BIZEPS
Ich habe bezüglich des europäischen Behindertenausweis die Frage, wie es mit der „unentgeltlichen“ Beförderung im ÖPNV geregelt wird. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es in allen Ländern der EU eine mit der hiesigen Wertmarke vergleichbare Relelung gibt.
Der EU-Schwerbehindertenausweis ist sicherlich ein guter Gedanke. Wenig berichtet wird von Kobinet, dass ist eigentlich traurig, was Behinderung eigentlich bedeutet.
In Deutschland gibt es Definitionen im SGB. Dann kommen da Listen bei den Versorgungsämtern die einen GdB und ein Merkzeichen bestimmen.
Und wie ist es in anderen EU-Staaten? Anders und das ist logisch. Warum? Weil eine Behinderung oft auch von anderen Einflüssen, sogenannten Umwelteinflüssen, unterschiedlich ausgeprägt ist.
Mein Rheuma, meine Allergie, kann in anderen Ländern die südlich sind, klimatisch bedingt, durchaus dazu führen, dass keine Behinderung vorliegt.
Mir fehlen zu dem Thema einfach die Recherchen. Nur das was andere dazu äußern als „Tagesaktuelle Nachrichten“ erfüllt nicht den medialen Anspruch und die daraus resultierende Verpflichtung.
Hallo „Marion“,
ja, wir schaffen es nicht immer, allem genau hinterher zu recherchieren. Wir arbeiten alle ehrenamtlich. Wir versuchen unser Bestes. Uns mangelt es schlicht und einfach an Ressourcen.
Helfen Sie uns, um besser zu werden. Recherchieren Sie für kobinet. Vielleicht schaffen wir es mit genau Ihrer Hilfe, Ihren medialen Anspruch und Verpflichtung zu erfüllen. Sie können das bestimmt besser. Die E-Mail-Adresse redaktion@Kobinet Nachrichten.org kennen Sie schon.
Beste Grüße Hubertus Thomasius
kobinet
Hallo Herr Thomasius,
wie soll ich das verstehen, wenn Sie meinen Namen in Anführungsstriche setzen?
Meine medialen Ansprüche, sind nicht meine medialen Ansprüche. Es sind Verpflichtungen, denen Sie sich selber hingegeben haben.
Dann lieber nichts als schlecht, aber wir behinderte wollen eben informiert werden und das vollumfänglich.
Grüße aus dem Norden
Marion M.