
Foto: ISL e.V.
BERLIN (kobinet) Im Rahmen seines Projekts „Das Recht auf Außerklinische Intensivpflege – Begleitung der Umsetzung aus Betroffenenperspektive“ hat die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) eine neue Handlungsempfehlung in Form eines Muster-Widerspruchs veröffentlicht. Dieser kann von Betroffenen gegen ablehnende Bescheide oder Leistungskürzungen durch die Krankenkassen für die lebenssichernde Leistung der Außerklinischen Intensivpflege genutzt werden.









































