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Bonn / Berlin (kobinet) „Darf man ‚geistige Behinderung‘ sagen?“ Dieser und vielen anderen Fragen geht die Aktion Mensch in einem aktuellen Beitrag mit dem Titel „Was ist eine geistige Behinderung?“ nach. „Der Begriff ist umstritten. Viele betroffene Menschen sagen eher, dass sie Lernschwierigkeiten haben. Denn ihnen fehlen lediglich bestimmte Kompetenzen und ihre Entwicklung ist verlangsamt. Ihr Geist ist dabei nicht behindert. Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt mittlerweile dringend, die Formulierung anzupassen. Sie möchten sich an der englischen Formulierung ‚intellectual impairments‘ orientieren und bevorzugen die Bezeichnung ‚intellektuelle Beeinträchtigung'“, heißt es im Beitrag der Aktion Mensch. Die Selbstvertretungsorganisation von Menschen mit Lernschwierigkeiten Mensch zuerst fordert schon lange die Abschaffung des Begriffs „geistig behindert“. Und auch der Bundesbehindertenbeauftragte hat sich mit dem Thema befasst und schlägt „Menschen mit Lernbeeinträchtigung“ vor.








































