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Köln (kobinet) Die wirtschaftliche Situation der Werkstätten für behinderte Menschen im Rheinland hat sich nach dem Einbruch durch die Corona-Pandemie wieder erholt. Dies zeigt eine Vorlage des Dezernates Soziales des Landschaftsverband Rheinland (LVR) über zentrale wirtschaftliche Daten der Jahre 2021 und 2022. So stiegen insbesondere die Umsatzerlöse aus wirtschaftlicher Tätigkeit der Werkstätten pro Beschäftigten in 2021 um durchschnittlich 12,4 Prozent und in 2022 nochmals um 5,2 Prozent. Allerdings gibt es, wie in den Vorjahren, deutliche Unterschiede zwischen den Werkstätten, wie es im Newsletter des LVR heißt.
„Im Durchschnitt lag das sogenannte Arbeitsergebnis – nach der gesetzlichen Definition die Differenz aus den Erträgen und den notwendigen Kosten des laufenden Betriebes im Arbeitsbereich der WfbM – 2022 bei 2.595 Euro je beschäftigter Person und Jahr – ein Anstieg von 6,4 Prozent gegenüber 2021, in dem sogar ein Plus von 10,4 Prozent im Vergleich zum Corona-Jahr 2020 erzielt wurde. Mehr als 90 Prozent dieses Arbeitsergebnisses wird an die Beschäftigten ausgezahlt. Daraus resultiert ein durchschnittliches Arbeitsentgelt einer beschäftigten Person im Arbeitsbereich der Werkstätten von 2.397 Euro im Jahr bzw. 200 Euro monatlich in 2022. Dabei ist die Spanne der gezahlten Entgelte durchaus beträchtlich: Sie reicht von 109 Euro bis zu maximal 2.342 Euro pro beschäftigter Person und Monat“, heißt es vonseiten des LVR.
Weitere Infos enthält die Vorlage 15/2192





Die Entgelt-Details sind schon richtige Perlen:
2021 betrug die Mindest-Entlohnung, streng nach der Höhe des Grundbetrags 99 Euro, 2022 dementsprechend 109 Euro, nach der stufenweisen Anhebung dieses Betrags (geregelt im BTHG).
Die Maximalentlohnung ist aber unfassbar hoch: 1.936 Euro im Jahr 2021 und 2.342 Euro im Jahr 2022??! Bitte berücksichtigen, dass der Werkstattlohn immer flankiert wird von Sozialleistungen und/oder (!) einer EU-Rente…
2500 netto oder mehr in Zusammenhang mit einer WfbM – da träume ich des Nachts von!