
HÜRTH (kobinet) De Internationalen Tags der Frauen nimmt die Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen zum Anlass, um erneut und nachdrücklich auf die noch immer vorhandene Barrieren für Frauen mit Behinderung im deutschen Gesundheitssystem hinzuweisen. Diese müssen bei der anstehenden Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), so dieser Verband, zwingend berücksichtigt werden, um der vor 15 Jahren ratifizierten Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN) und der jüngsten Kritik des zuständigen UN-Prüfungsausschuss endlich gerecht zu werden.
Mit den Worten: „Wir fordern diese Ungleichbehandlung von Frauen mit Behinderung abzuschaffen. Es muss im gesamten Gesundheitswesen durch Ausklärungskampagnen ein durchgängiges Bewusstsein zur Barrierefreiheit für Frauen geschaffen werden, wie es auch der UN-Prüfungsausschuss fordert. Dazu gehört z.B. die Implementierung von Barrierefreiheit in allen Fort- und Weiterbildungsangeboten als fester Bestandteil“, unterstreicht Landesvorsitzender der Lebenshilfe NRW, Prof. Dr. Gerd Ascheid diese Forderung.
Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag eine Reform des BGG angekündigt, stellt die Lebenshilfe NRW dazu fest. Nachdem diese vor über zwei Jahre ihre Arbeit aufgenommen hat, liegt immer noch kein Gesetzentwurf vor. Zwei weitere Jahre, in denen die Rechte von Menschen mit Behinderung unzureichend im Deutschland beachtet wurden. Zwei weitere Jahre, in denen Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung missachtet wurden. Die Lebenshilfe NRW fordert daher speziell für das Gesundheitswesen sollten folgende Aspekte beim BGG zu berücksichtigt:
- Barrierefreie Gesundheitseinrichtungen: Krankenhäuser, Arztpraxen und andere Gesundheitseinrichtungen müssen barrierefrei gestaltet sein, um den Zugang nicht nur für Frauen mit Behinderung zu erleichtern.
- Sensibilisierung des medizinischen Personals: Schulungen für medizinisches Personal sollten die spezifischen Bedürfnisse von Frauen mit Behinderung, aber nicht nur diesen, zwingend berücksichtigen, um eine diskriminierungsfreie Versorgung zu gewährleisten.
- Forschung und Daten: Die Forschung muss inklusiver werden, indem sie Frauen mit Behinderung als gleichberechtigte Partnerinnen einbezieht. Daten zur geschlechtsspezifischen Gesundheit von Frauen mit Behinderung sind dringend erforderlich.




