Menu Close

An Schulen droht Wegfall der Suchtprävention

Grünes Blatt einer Planze. Zeigt  Fingerform mit tief gezackten Rändern
Blatt einer Cannabis-Pflanze
Foto: Pixabay/Clker-Free-Vector-Images

STUTTGART (kobinet) Jungen Erwachsenen ab dem Alter von 18 Jahren soll der Cannabiskonsum ermöglicht werden - das soll mit dem geplanten Gesetz zur Cannabisregulierung ermöglicht werden.Damit steigt der Bedarf an Aufklärungs- und Präventionsarbeit an Schulen. Aufgrund der unzureichenden Finanzierung der ambulanten Suchthilfe im Land drohen diese Angebote wegzufallen. Der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg und der Baden-Württembergische Landesverband für Prävention und Rehabilitation (bwlv) mit seinen 23 Suchtberatungsstellen fordern vom Land Mittel für die Suchtprävention. Die Schulen werden diese Kosten nicht tragen können und auf das Angebot verzichten, mahnen die Verbände.



„Cannabiskonsum ist insbesondere für Jugendliche und junge Erwachsene mit einem hohen gesundheitlichen Risiko verbunden. Deshalb ist mit der geplanten Cannabisregulierung eine bessere Aufklärungs- und Präventionsarbeit an Schulen und auch für Eltern dringend erforderlich. Das ist nur mit einer deutlichen Aufstockung der Mittel für die ambulante Suchthilfe möglich“, sagt Dorothea Aschke, Referentin für Suchthilfe beim Paritätischen Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg. „Während die Kommunen ihren Beitrag über die Jahre hinweg überwiegend angepasst haben, ist der Landeszuschuss seit 1999 nicht erhöht worden. Das hat zu einem langjährig steigenden strukturellen Defizit geführt“, so Aschke. Die Landesregierung, müsse jetzt ihrer Verantwortung gerecht werden und eine flächendeckende bedarfsgerechte Versorgung und Prävention vor Ort sicherstellen. Suchterkrankungen verursachten nicht nur für die betroffenen Menschen und ihre Angehörigen enormes Leid, sondern enorme gesellschaftliche Folgekosten.

Prävention ist jetzt noch dringender notwendig, doch durch die Personalreduzierung nicht mehr leistbar. Schülerinnen und Schüler, so die Experten, halten sich bei konkretem Kontakt mit der Drogenszene im Gespräch gegenüber Lehrkräften und Polizei zurück. Externe Beratungsstellen können auf Basis der eigenen Erfahrungen wesentlich glaubwürdiger auf die Gefahren des Drogenkonsums hinweisen. Gleichzeitig entlasten sie die Schulsozialarbeit vor Ort, die eine Vielzahl von Themen betreuen muss. Kostenpflichtige Beratung bedeutet faktische Streichung an vielen Schulen, da keine Finanzmittel zur Verfügung stehen

Lesermeinungen

Bitte beachten Sie unsere Regeln in der Netiquette, unsere Nutzungsbestimmungen und unsere Datenschutzhinweise.

Sie müssen angemeldet sein, um eine Lesermeinung verfassen zu können. Sie können sich mit einem bereits existierenden Disqus-, Facebook-, Google-, Twitter-, Microsoft- oder Youtube-Account schnell und einfach anmelden. Oder Sie registrieren sich bei uns, dazu können Sie folgende Anleitung lesen: Link
1 Lesermeinung
Neueste
Älteste
Inline Feedbacks
Alle Lesermeinungen ansehen
Marion
09.03.2024 11:39

Sehr einseitige Berichtserstattung – Warum wurde in dem Beitrag nicht das Statement von Lauterbach mit aufgenommen?