
Foto: Michael Gerr
Berlin (kobinet) Von vielen wahrscheinlich unbemerkt sind im Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze auch einige Regelungen in Sachen Barrierefreiheit vorgesehen. In Artikel 25 auf Seite 58 des am 31. August 2022 vom Bundeskabinett verabschiedeten und in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwurfs finden sich eine Reihe von Regelungen zur Änderung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes. Während diese lediglich darauf abzielen, bisher nicht EU-konforme Regelungen umzusetzen, fordert die LIGA Selbstvertretung die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, diese Chance der Gesetzesänderungen dafür zu nutzen, endlich private Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit zu verpflichten. Da dies im Koalitionsvertrag vorgesehen ist, könnten die Bundestagsabgeordneten mit entsprechenden Änderungsanträgen dieses Versprechen noch in diesem Jahr einlösen, anstatt dieses auf die lange Bank zu schieben.









































