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Null Toleranz für Null-Beschäftiger – Forderung nach 4. Staffel der Ausgleichsabgabe

Jürgen Dusel
Jürgen Dusel
Foto: Henning Schacht

Berlin (kobinet) Der Inklusionsbeirat der Staatlichen Koordinierungsstelle fordert eine vierte Staffel der Ausgleichsabgabe und hat dazu ein Positionspapier veröffentlicht. Darauf weist der Bundesbehindertenbeauftragte, Jürgen Dusel, in seinem neuesten Inklusionsnewsletter hin. Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, fünf Prozent ihrer Stellen mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Rund ein Viertel aller beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber, in der Summe über 44.000 Unternehmen in Deutschland, beschäftigen jedoch keinen einzigen Menschen mit Schwerbehinderung. Daher sei nun Null-Toleranz für Null-Beschäftiger angesagt.



„Um die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen weiter zu stärken und die Arbeitgeber dazu anzuhalten, ihre gesetzliche Verpflichtung zu erfüllen, ist aus Sicht des Inklusionsbeirats die Einführung einer vierten Staffel bei der Ausgleichsabgabe erforderlich. Die Regierungsparteien hatten sich bereits im Koalitionsvertrag auf eine vierte Staffel verständigt. Der Inklusionsbeirat fordert, dies nun zeitnah umzusetzen“, heißt es auf der Internetseite des Bundesbehindertenbeauftragten.

Link zum Bericht und zum Positionspapier des Inklusionsbeirats

Beim Treffen der Behindertenbeauftragten des Bundes und der Länder am 3. und 4. November in Erfurt hatten diese ebenfalls eine Erfurter Erklärung für einen inklusiven Arbeitsmarkt verabschiedet.

Link zum kobinet-Bericht vom 4. November 2022 und zur Erfurter Erklärung