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Finanzielle Entlastung von Eltern erwachsener behinderter Kinder darf nicht entfallen

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Foto: Irina Tischer

Düsseldorf (kobinet) Mit einem Positionspapier zur Kindergrundsicherung fordert der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm), die Belange von Eltern behinderter Kinder bei der Neuausrichtung der Familienförderung zu berücksichtigen. „Die finanzielle Entlastung von Eltern erwachsener Kinder mit Behinderung darf durch die Kindergrundsicherung nicht entfallen“, stellt Beate Bettenhausen, Vorsitzende des bvkm, klar.

„Wir werden deshalb wachsam sein und genau beobachten, welche Pläne die Bundesregierung in Bezug auf den Kindergeldanspruch von Eltern erwachsener Kinder mit Behinderung entwickelt.“ Es sei auch künftig sicherzustellen, dass Eltern, die durch die Versorgung, Betreuung und Unterstützung ihrer erwachsenen Kinder finanziell belastet sind, entsprechende Entlastung erfahren.

Die Kindergrundsicherung, auf die sich SPD, Grüne und FDP in ihrem Koalitionsvertrag geeinigt hatten, soll bisherige Unterstützungsleistungen für Familien, wie etwa das Kindergeld und Sozialhilfe, bün­deln und durch einen Grundbetrag für alle Kinder ab der Geburt ersetzen. Eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundesfamilienministeriums will bis Ende 2023 ein Konzept für die Kindergrundsicherung vorlegen.

In seinem Positionspapier fasst der bvkm seine fünf wesentlichen Forderungen zur Kindergrundsicherung zusammen. „Die besonderen Belange von Eltern behinderter Kinder müssen bei der Neuausrichtung der Familienförderung angemessen berücksichtigt werden“, macht Beate Bettenhausen deutlich. „Der bvkm und andere Verbände behinderter Menschen sind deshalb zwingend in die Erarbeitung eines Konzepts zur Kindergrundsicherung einzubeziehen.“

Zum Hintergrund:

Positionspapier des bvkm:

Das Positionspapier des bvkm vom 10. November 2022 zu den Plänen der Bundesregierung für eine Kindergrundsicherung ist auf der Internetseite www.bvkm.de veröffentlicht.

Kindergeld für erwachsene Kinder mit Behinderung:

Den Eltern eines behinderten Kindes kann auch nach Eintritt der Volljährigkeit ein Anspruch auf Kindergeld zustehen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Behinderung vor der Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten und das Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Das ist der Fall, wenn das Kind nicht in der Lage ist, seinen gesamten notwendigen Lebensbedarf durch eigene Mittel, etwa ein eigenes Einkommen oder eine Rente zu decken. Liegen die genannten Voraussetzungen vor, wird für behinderte Kinder über das 18. Lebensjahr hinaus ohne Altersbeschränkung Kindergeld geleistet.

Merkblatt des bvkm zum Kindergeld:

Nähere Informationen zum Anspruch auf Kindergeld sind dem ebenfalls heute veröffentlichten bvkm-Ratgeber „Kindergeld für erwachsene Menschen mit Behinderung“ zu entnehmen.