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Kindergrundsicherung auch für Eltern behinderter Erwachsener

Geldscheine
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Foto: Irina Tischer

KONSTANZ (kobinet) Die Bundesregierung will das Kindergeld auf 250 EUR erhöhen und plant mittelfristig die Überführung dieser Leistung in die neue Kindergrundsicherung. In dem Zusammenhang fordert die Beratungsstelle "FamilienKnäuel" die bisherige Praxis fortzuführen, wonach Eltern von behinderten Kindern, deren gesundheitliche Einschränkung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist, auch über das 27. Lebensjahr hinaus Kindergeld erhalten

„Es ist ein nötiger Ausgleich für die Zusatzbelastungen, die Eltern von Kindern mit einem Handicap schultern müssen, wenn ihnen dauerhaft Kindergrundsicherung gewährt wird, solange das Kind – auch im Erwachsenenalter – durch die Behinderung nicht in der Lage ist, seinen Unterhalt selbst aufzubringen“, stellt der Familienberater Dennis Riehle aus Konstanz fest. Wie er berichtet, sind Eltern mit der finanziellen, materiellen, sozialen und emotionalen Betreuung der behinderten Kinder in vielfacher Weise über Gebühr herausgefordert, sodass es im Sinne des Sozialstaates und der Verfassung unabdingbar ist, ihnen in solch einer Situation unter die Arme zu greifen“. Der die Beratung für Familien ehrenamtlich anbietende. Riehle möchte deshalb, dass die Regierung deshalb die Voraussetzungen beibehält, welche bislang für den dauerhaften Bezug von Kindergeld gelten äquivalent auf das Konzept der Grundsicherung projiziert werden und durchsetzbar bleiben.