Foto: Behindertenbeauftragter der Bundesregierung
Berlin (kobinet)
„Für viele Diskussionen hat die Entscheidung des Koalitionsausschusses gesorgt, eine Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag einführen zu wollen. Bisher gilt die gesetzliche Regelung, dass Beschäftigte ab dem vierten Tag ihrer Arbeitsunfähigkeit eine Bescheinigung von einer Arztpraxis brauchen. Die neue Regelung ist noch nicht beschlossen, sondern vorerst eine Vereinbarung zwischen den Koalitionsfraktionen. Wie die Änderung im Gesetz genau gestaltet werden soll, ist noch offen. Jürgen Dusel sieht in dem Vorschlag eine zusätzliche Belastung für Menschen mit Behinderungen. Unabhängig davon, ob die Arbeitsunfähigkeit auf der Behinderung beruht oder nicht, erschweren Barrieren im Gesundheitssystem das Aufsuchen einer Arztpraxis. Zudem würden dadurch Arzttermine für wichtige Behandlungen fehlen.“ Darauf weist der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, in einem aktuellen Facebook-Post hin.




