Foto: VdK Deutschland
Berlin (kobinet)
Der Sozialverband VdK Deutschland kritisiert den Beschluss des Bundeskabinett vom 15. Juli 2026 zum Bürokratieabbau im Verkehrsbereich. Die Reform gehe an den Bedürfnissen von Millionen Menschen mit Behinderung und älteren Menschen vorbei, so der Verband.
VdK-Präsidentin Verena Bentele betonte: "Wer Bürokratie zurückfahren will, darf nicht die Rechte derjenigen abbauen, die ohnehin schon zu oft ausgebremst werden." Der Verband fordert die Bundesregierung auf, im weiteren Gesetzgebungsverfahren verbindliche Fristen und einen Fahrplan für einen barrierefreien öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) vorzulegen.
Besonders kritisch sieht der VdK, dass die im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) verankerte Frist zur Herstellung vollständiger Barrierefreiheit im ÖPNV – ursprünglich bis 2022 – gestrichen wird. Bentele erklärte: "Die Bundesregierung nimmt sich damit selbst aus der Pflicht. Das ist kein Bürokratieabbau, sondern ein Rückzug aus der Verantwortung. Wenn eine Bundesregierung selbst schreibt, vollständige Barrierefreiheit sei zwar schön, aber nicht realistisch, dann gibt sie ein gesetzlich verbrieftes Recht faktisch auf. Das ist ein Armutszeugnis für ein Land, das sich zur UN-Behindertenrechtskonvention bekennt."
Als Beispiele für die Folgen fehlender Barrierefreiheit nennt der VdK eine Rollstuhlfahrerin aus Sachsen-Anhalt, die aufgrund fehlender abgesenkter Bordsteine und ausfahrbarer Rampen nicht selbstständig mit dem Bus fahren kann, sowie einen blinden Berufspendler, der auf seinem Arbeitsweg viele Regionalbahnhöfe ohne taktile Leitsysteme oder akustische Ansagen nicht selbstständig nutzen kann.




