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VdK Bayern fordert schnelle und verbindliche Einführung des Gehörlosengelds

Redaktioneller Hinweis: Artikel mit dem Co-Autor "kobinet Auto-Redakteur" werden vollautomatisch reformuliert und ausgespielt. Weitere Informationen finden Sie hier: https://kobinet-nachrichten.org/kobinet-auto-redakteur-was-ist-das/
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Foto: Sozialverband VdK Bayern e.V.

Berlin (kobinet)

Der Sozialverband VdK Bayern begrüßt, dass das im Koalitionsvertrag von CSU und Freien Wählern vereinbarte Gehörlosengeld in Bayern erneut diskutiert wird. Zuletzt war die Umsetzung im Doppelhaushalt 2026/2027 ausgeblieben. Die jüngsten Äußerungen aus der Fraktionsklausur von CSU und Freien Wählern wirft jedoch mehr Fragen auf, als sie beantworten, so der Verband.



Hermann Imhof, stellvertretender Landesvorsitzender des VdK Bayern, fordert von der Staatsregierung, Details zur Umsetzung bekanntzugeben: "Wir brauchen einen festen und schnellen Umsetzungstermin sowie konkrete Angaben zur Höhe des Gehörlosengelds. Betroffene dürfen nicht schon wieder mit reiner Ankündigungspolitik hingehalten werden." Da das Gehörlosengeld nicht im aktuellen Haushalt eingeplant sei, müsse die geplante Finanzierung offengelegt werden, betont Imhof.

Der VdK Bayern fordert die Einführung eines angemessenen Gehörlosengelds zur Förderung der Teilhabe von tauben, ertaubten und an Taubheit grenzenden Menschen bereits seit 2018. Das Geld soll die aufgrund der Behinderung zusätzlich anfallenden Kosten, etwa für Gebärdensprachdolmetschung, abfedern. Anspruch darauf hätten voraussichtlich rund 16.000 Menschen in Bayern.