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STUTTGART (kobinet)
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit hat sich Mitte Juli mit dem Bericht der Landesregierung zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in der Landesverwaltung Baden-Württemberg für das Jahr 2024 befasst. Die errechnete Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen in der Landesverwaltung habe im Jahresdurchschnitt 2023 und 2024 3,88 Prozent betragen, im Jahr 2022 aber bei 3,99 Prozent gelegen. Laut der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden hätten 2024 acht Ressorts die Pflichtbeschäftigungsquote in Höhe von fünf Prozent nicht erfüllt. Im Bereich der Ministerien für Finanzen und für Soziales, Gesundheit und Integration hatte sie bei über sechs Prozent gelegen. Zu dieser Mitteilung der Landesregierung habe es zwei Anträge von Grünen und CDU gegeben, in dem die Landesregierung unter anderem ersucht wurde, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Pflichtbeschäftigungsquote zu erfüllen und ihrer Vorbildfunktion nachzukommen. Diesem Antrag habe das Gremium zugestimmt. Ein weiterer Antrag der SPD habe indes im Gremium keine Mehrheit gefunden, so die stellvertretende Ausschussvorsitzende.





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