Foto: Sozialverband Deutschland
Hannover (kobinet)
Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen rät Betroffenen, einen Pflegegrad oder eine Höherstufung noch vor Inkrafttreten der geplanten Pflegereform zu beantragen. Ab 2027 könnten die Voraussetzungen für die Pflegegrade 1 und 2 verschärft und die Begutachtung strenger ausfallen, falls der aktuelle Gesetzesentwurf von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (SPD) so umgesetzt wird.
"Die vorgesehenen Änderungen sind noch nicht beschlossen und können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern. Sollte der Referentenentwurf jedoch in dieser Form umgesetzt werden, könnten insbesondere Menschen betroffen sein, deren Bewertung nur knapp oberhalb der derzeitigen Schwellenwerte liegt", sagte Frank Rethmeier, Rechtsanwalt und Leiter des Sachgebiets Sozialrecht beim SoVD Niedersachsen.
Wer bereits einen Pflegegrad hat, soll diesen nicht allein aufgrund der geplanten höheren Schwellenwerte verlieren, betonte Rethmeier. Eine Herabstufung oder Aufhebung bleibe aber möglich, wenn sich die Pflegesituation deutlich verbessert. Betroffene mit bestehendem Pflegegrad sollten prüfen, ob eine Höherstufung infrage kommt. Der SoVD unterstützt in seinen rund 50 Beratungszentren in Niedersachsen bei der Beantragung und Einschätzung von Anträgen.




