Foto: Behindertenbeauftragter der Bundesregierung
Berlin (kobinet)
"Für viele Diskussionen hat die Entscheidung des Koalitionsausschusses gesorgt, eine Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag einführen zu wollen. Bisher gilt die gesetzliche Regelung, dass Beschäftigte ab dem vierten Tag ihrer Arbeitsunfähigkeit eine Bescheinigung von einer Arztpraxis brauchen. Die neue Regelung ist noch nicht beschlossen, sondern vorerst eine Vereinbarung zwischen den Koalitionsfraktionen. Wie die Änderung im Gesetz genau gestaltet werden soll, ist noch offen. Jürgen Dusel sieht in dem Vorschlag eine zusätzliche Belastung für Menschen mit Behinderungen. Unabhängig davon, ob die Arbeitsunfähigkeit auf der Behinderung beruht oder nicht, erschweren Barrieren im Gesundheitssystem das Aufsuchen einer Arztpraxis. Zudem würden dadurch Arzttermine für wichtige Behandlungen fehlen." Darauf weist der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, in einem aktuellen Facebook-Post hin.
Auch das Thema Frauengesundheit, das dem Behindertenbeauftragten sehr wichtig ist, wird seiner Meinung nach bei dem Vorhaben bislang nicht ausreichend berücksichtigt. "Chronische Erkrankungen wie etwa Endometriose oder Migräne kommen nur bei Frauen oder häufiger bei Frauen als bei Männern vor. Die Möglichkeit, sich ein oder zwei Tage aufgrund der wiederkehrenden Beschwerden ohne Arztbesuch krankzumelden, würde entfallen", merkt der Behindertenbeauftragte an. Für Jürgen Dusel wäre das ein Rückschritt: "Die Attestpflicht ab dem ersten Tag wäre ein Schritt zurück, deshalb werde ich mich im bevorstehenden Gesetzgebungsprozess dafür einsetzen, von einer solchen Regelung abzusehen", schreibt er auf Facebook.
Link zum Facebook-Post von Jürgen Dusel
Auf dem Sharepic mit dem Bild von Jürgen Dusel steht folgender Text: "Demokratie braucht Inklusion: Eine Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag wäre für Menschen mit Behinderungen und chronisch Erkrankte eine weitere Barriere in ihrem Leben. Der Zugang zur medizinischen Versorgung ist für Menschen mit Behinderungen wegen der mangelnden Barrierefreiheit ohnehin schon erschwert und mühsam."





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