
Foto: Von Institut für Menschenrechte – Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0
Berlin (kobinet) Der Berliner Senat hat am 18. Juni 2025 einen Entwurf zur Änderung des Lehrkräftebildungsgesetzes vorgelegt. Über diesen wird das Abgeordnetenhaus voraussichtlich im kommenden Plenum am 25. September 2025 entscheiden. Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) des Deutschen Instituts für Menschenrechte nahm dies zum Anlass, den Gesetzentwurf einer systematischen Normenprüfung zu unterziehen. Dabei werden sowohl die geplanten Änderungen als auch die bestehenden Regelungen des Lehrkräftebildungsgesetzes auf ihre Vereinbarkeit mit der UN-BRK überprüft.









































