Karlsruhe (kobinet)
Diese Woche wird es spannend.
Es geht um ein wichtiges Thema.
Das Thema ist: Triage.
Triage spricht man so: Tri-a-sche.
Das bedeutet: Aus-suchen wer zuerst Hilfe bekommt.
Ärzte entscheiden das bei vielen Verletzten.
Das ist wichtig bei einer Pandemie.
Eine Pandemie ist eine Krankheit.
Viele Menschen auf der Welt werden krank.
Es gibt zu wenig Betten.
Es gibt zu wenig Beatmungs-Geräte.
Beatmungs-Geräte helfen beim Atmen.
Sie pumpen Luft in die Lunge.
Manche Menschen können nicht alleine atmen.
Dann brauchen sie ein Beatmungs-Gerät.
Die Behinderten-Bewegung hat sich damit beschäftigt.
Die Behinderten-Bewegung kämpft für Rechte.
Menschen mit Behinderung setzen sich ein.
Sie wollen überall mit-machen können.
Sie wollen selbst über ihr Leben bestimmen.
Das war vor allem in der Corona-Zeit.
Am 4. November 2024 gibt es eine Entscheidung.
Die Entscheidung kommt vom Bundes-Verfassungs-Gericht.
Das ist das höchste Gericht in Deutschland.
Das Gericht ist in Karls-ruhe.
Es geht um eine Beschwerde.
Das ist eine Bitte an Politiker.
Oder eine Kritik.
Die Beschwerde ist gegen das Infektions-Schutz-Gesetz.
Das Gesetz schützt vor ansteckenden Krankheiten.
Das Gesetz sagt: So müssen wir uns schützen.
Zum Beispiel mit Impfungen oder Masken.
14 Ärzte haben die Beschwerde eingereicht.
Das war im Dezember 2023.
Die Ärzte arbeiten auf der Intensiv-Station.
Das ist im Kranken-Haus.
Dort kommen sehr kranke Menschen hin.
Ärzte und Pfleger passen immer auf.
Die Menschen brauchen besondere Hilfe.
Oder die Ärzte arbeiten in der Not-Aufnahme.
Das ist auch im Kranken-Haus.
Dort kommen Menschen in Not-Fällen hin.
Die Not-Aufnahme ist immer offen.
Auch nachts und am Wochen-Ende.
Der Marburger Bund unterstützt die Beschwerde.
Das ist ein Ärzte-Verband.
Ein Verband ist eine Gruppe von Menschen.
Die Menschen machen Regeln für das Zusammen-arbeiten.
Ein Ärzte-Verband ist also eine Gruppe von Ärzten.
Die Ärzte schließen sich zusammen.
Sie vertreten gemeinsam ihre Interessen.
Sie sprechen mit der Politik.
Die Ärzte sagen: Die Triage-Regel ist nicht gut.
Behinderten-Verbände haben auch ihre Meinung gesagt.
Das sind Gruppen.
Menschen mit Behinderung gehören dazu.
Sie setzen sich für ihre Rechte ein.
Sie helfen Menschen mit Behinderung.
Sie sprechen mit Politikern und Ämtern.
Sie haben dem Bundes-Verfassungs-Gericht geschrieben.
Das Deutsche Ärzte-Blatt hat darüber berichtet.
Hier ist der Bericht vom Deutschen Ärzte-Blatt.

Foto: ISL - Phil Hubbe
Karlsruhe (kobinet)
Diese Woche dürfte es bei einem Thema spannend werden, das die Behindertenbewegung vor allem während der Corona-Pandemie sehr beschäftigt hat. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) will am 4. November 2025 einem Bericht des Deutschen Ärzteblatts zufolge seine Entscheidung über eine Beschwerde gegen das Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes veröffentlichen. "Die vom Ärzteverband Marburger Bund unterstützte Beschwerde war im Dezember 2023 von 14 Intensiv- und Notfallmedizinern eingereicht worden. Sie richtet sich unter anderem gegen die im Gesetz enthaltene sogenannte Triage-Regel im Fall von Engpässen bei der Versorgung schwer kranker Patienten", heißt es in dem Bericht. Behindertenverbände hatten hierzu in Form von Stellungnahmen ihre Sicht der Dinge dem Bundesverfassungsgericht geschildert.
„Triage bedeutet, dass Ärzte und Ärztinnen bei zu wenigen Betten oder Beatmungsgeräten etwa in einer Pandemie eine Reihenfolge festlegen, wer zuerst behandelt wird“, heißt es im Bericht des Deutschen Ärzteblatts zur Erläuterung.

Foto: ISL - Phil Hubbe
Karlsruhe (kobinet)
Diese Woche dürfte es bei einem Thema spannend werden, das die Behindertenbewegung vor allem während der Corona-Pandemie sehr beschäftigt hat. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) will am 4. November 2025 einem Bericht des Deutschen Ärzteblatts zufolge seine Entscheidung über eine Beschwerde gegen das Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes veröffentlichen. "Die vom Ärzteverband Marburger Bund unterstützte Beschwerde war im Dezember 2023 von 14 Intensiv- und Notfallmedizinern eingereicht worden. Sie richtet sich unter anderem gegen die im Gesetz enthaltene sogenannte Triage-Regel im Fall von Engpässen bei der Versorgung schwer kranker Patienten", heißt es in dem Bericht. Behindertenverbände hatten hierzu in Form von Stellungnahmen ihre Sicht der Dinge dem Bundesverfassungsgericht geschildert.
„Triage bedeutet, dass Ärzte und Ärztinnen bei zu wenigen Betten oder Beatmungsgeräten etwa in einer Pandemie eine Reihenfolge festlegen, wer zuerst behandelt wird“, heißt es im Bericht des Deutschen Ärzteblatts zur Erläuterung.




