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Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zur Triage erwartet

Karikatur zur Triage - Bildbeschreibung im Artikel unten
Karikatur zur Triage
Foto: ISL - Phil Hubbe

Karlsruhe (kobinet)

Diese Woche dürfte es bei einem Thema spannend werden, das die Behindertenbewegung vor allem während der Corona-Pandemie sehr beschäftigt hat. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) will am 4. November 2025 einem Bericht des Deutschen Ärzteblatts zufolge seine Entscheidung über eine Beschwerde gegen das Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes veröffentlichen. "Die vom Ärzteverband Marburger Bund unterstützte Beschwerde war im Dezember 2023 von 14 Intensiv- und Notfallmedizinern eingereicht worden. Sie richtet sich unter anderem gegen die im Gesetz enthaltene sogenannte Triage-Regel im Fall von Engpässen bei der Versorgung schwer kranker Patienten", heißt es in dem Bericht. Behindertenverbände hatten hierzu in Form von Stellungnahmen ihre Sicht der Dinge dem Bundesverfassungsgericht geschildert.



„Triage bedeutet, dass Ärzte und Ärztinnen bei zu wenigen Betten oder Beatmungsgeräten etwa in einer Pandemie eine Reihenfolge festlegen, wer zuerst behandelt wird“, heißt es im Bericht des Deutschen Ärzteblatts zur Erläuterung.

Link zum Bericht