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Austausch zur Nominierung der Brailleschrift für Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit

DBSV in Punktschrift
Grafik zeigt Logo des DBSV in Punktschrift 300x140
Foto: DBSV

Berlin (kobinet) Im Jahr 2020 wurde die Verwendung und Weitergabe der Brailleschrift in die deutsche Liste des immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Nun arbeiten die UNESCO-Kommissionen aus Frankreich und Deutschland gemeinsam mit Selbsthilfeorganisationen beider Länder daran, die Brailleschrift auch für die "Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit" zu nominieren. Aus diesem Anlass laden die Deutsche UNESCO-Kommission und der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) zu einer Online-Veranstaltung am Donnerstag, dem 6. November 2025, von 17 bis 19 Uhr auf der Videokonferenzplattform Zoom ein. Darauf hat der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband in seinem Newsletter dbsv-direkt aufmerksam gemacht.

Die Anmeldung ist per E-Mail an Reiner Delgado unter [email protected] möglich.

„Beim Online-Treffen erfahren Sie, was immaterielles Kulturerbe bedeutet, wie die nationalen und internationalen UNESCO-Listen aufgebaut sind und welche Kriterien für eine Nominierung entscheidend sind. Gemeinsam möchten wir außerdem Ideen und Anregungen sammeln, welche Aspekte im Bewerbungsformular besonders hervorgehoben werden sollten. Dabei geht es auch um Fragen wie: Wer nutzt eigentlich Braille? Und was können wir tun, um die Brailleschrift zukunftsfähig zu halten?“, heißt es in der Ankündigung der Veranstaltung im Newsletter dbsv-direkt.