
Foto: Bundesrat
Berlin (kobinet) Der Deutsche Bundestag hat der Neuregelung bereits zugestimmt, heute entscheidet der Bundesrat darüber. Die Rede ist von der Änderung der Ausgleichsabgabeverordnung damit daraus 70 Millionen Euro an die Werkstätten für behinderte Menschen fließen können, um den Verdienstausfall der behinderten Beschäftigten im Rahmen der Corona-Pandemie zu kompensieren. Was von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) kritisiert wird, wird von der Bundesvereinigung der Lebenshilfe begrüßt.










































