
Foto: Lichtblicke e.V.
München (kobinet) Lisa O. wollte einen schönen Abend im Deutschen Theater München verbringen. Aufgrund ihrer Behinderung ist sie auf ihren Assistenzhund angewiesen. Hund Jacky erfüllt sowohl Servicehunde- als auch Signalhundeaufgaben. Als Servicehund hebt er Lisa Gegenstände auf, als Signalhund zeigt er ihr rechtzeitig epileptische Anfälle an. Aus dem Theaterbesuch wurde jedoch nichts, weil die Leitung des Theaters Hunde nicht akzeptiert, auch keine Assistenzhunde. Über diese Benachteiligung berichtet der Verein Lichtblicke, der sich u.a. für ein Assistenzhundegesetz stark macht.
„Lisa O. bestand auf ihrem Recht und verklagte das Theater wegen Diskriminierung. Das Amtsgericht München gab dem Theater recht, sie fanden die Vorgangsweise nicht diskriminierend. Auch die Berufung beim Landgericht brachte keinen Erfolg. Lisa O. wandte sich daraufhin mit der Unterstützung von Lichtblicke e.V. an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Vor kurzem kam das Schreiben: Die Klage wird abgewiesen, es wird also keine Entscheidung getroffen“, berichtet der Verein.
Wie ich schon im Artikel geschrieben habe, wundert es mich nicht, wenn die Karlsruher Richter Probleme mit dem Thema Assistenzhunde haben. Es geht hier momentan auch nicht um die Finanzierung der Hunde, sondern um die besonderen Rechte, die ein Assistenzhundeführer im Vergleich zu anderen Hundeführern braucht. Um nachzuweisen, dass Assistenzhunde Hilfsmittel sind, muss man zunächst wissen, woran man einen Assistenzhund erkennt, dann erst kann nachgewiesen werden, wozu er nützt und ob er das wirklich tut. Dazu braucht man eine einheitliche gesetzliche Definition der Hunde und eine ebenfalls einheitliche Qualitätskontrolle – die Aussage der Hundebesitzer und der Trainer reicht dazu nicht aus, genau so wenig wie beim Führerschein die Aussage der Autofahrer und der Fahrschulen für die Fahrerlaubnis ausreicht, sondern nur gesetzliche Anforderungen und die Führerscheinprüfung. Schon allein die Tatsache, dass die Richter bei einem Blindenführhund und einem Service/Signalhund mit unterschiedlichem Maß gemessen haben, zeigt ganz deutlich, dass irgendetwas faul ist im Staate Deutschland.
Noch einmal ich, diesmal aber kurz:
Es ist wichtig, dass Assistenzhunde genau , wie die Blindenführhunde staatlich geprüft, staatlich gekennzeichnet , aber auch staatlich finanziert werden. Meinen Hund musste ich privat finanzieren, das war damals auch möglich, da ich noch vollschichtig gearbeitet habe. Jetzt bin ich berentet, mein Hund kann seine Aufgaben nicht mehr erfüllen und damals, wie heute bekomme ich keine Spendengelder, brauche aber weiterhin einen Signalhund und zwar nicht nach 15 Jahren, so alt ist mein Signalhund nun schon und kann seine Aufgabe nicht mehr erfüllen. Ich kann nicht einmal mehr einen „normalen“ Hund selbst ausbilden, da für diesen dann ja auch Futter und Tierarzt anfallen, wo ich die Kosten nicht mehr für tragen kann. Da das technische Problem noch immer nicht gelöst ist, weshalb ich damals, wie heute auf den Signalhund gekommen bin, brauche ich also weiterhin einen solchen, kann es mir aber nicht mehr leisten. Deshalb plädiere ich an die Bundesregierung in dem geplanten Assistenzhunde-GESETZ nicht nur die Qualität der Ausbilder, der Ausbildung, sowie Kennzeichnung, die Zutrittsrechte, wer berechtigt ist einen Assistenzhund zu halten, sondern auch die Finanzierung über Sozialleistungsträger zu regeln. Dafür wäre ich unglaublich dankbar. DANKE für das lesen…
Hallo Andrea,
ist wirklich viel Text…
Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, dass Assistenzhunde finanziert werden – der einzige, der daran herummäkelt ist Volker Beeck von der FDP, weil Assistenzhunde eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung darstellen und sein Klientel eben meist privat versichert ist… D.h. heißt jetzt nicht, dass man das Hilfsmittel Hund von irgendwem hinterher geworfen bekommt, den Kampf um Hilfsmittel kennt hier wohl jeder (Differenz Recht haben und bekommen!).
Wesentlich ist, dass sie für den Hund einen Antrag auf Eingliederungshilfe stellen – allein die KV anschreiben, führt zu nichts, bzw. führt dazu, dass der Antrag ohne Bescheid abgelehnt wird. Dies geht im SGB IX nicht mehr und es gibt enge Fristen – d.h. lässt die Kasse den Antrag liegen, wird sie automatisch zuständig!
Grundsätzlich wäre der Hund ein mediz. Hilfsmittel und auch die meisten Kommentare im Netz stellen hier auf § 42 SGB IX in Verb. mit §47 ab. Der Antrag landet dann bei ihrer KV, da die RV bei ihnen schon raus ist… Nun brauchen sie den Hund ja nicht ausschließlich für die mediz. Rehabilitation, sondern auch im Alltag, richtig? Wenn sie den Hund dafür gebrauchen, gebrauchen sie ihn für ihre soziale Teilhabe! Also stellen sie den Antrag beim zuständigen Träger der Eingliederungshilfe – die werden zwar schlucken und rumeiern, aber dies sollte klappen (intern werden die mit ihrer KV einen Deal aushandeln, bei dem die Kosten geteilt werden). Rechtlich bewegen sie sich damit im Ramen der Leistungen zur Sozialen Teilhabe im Bereich des §76 SGB IX in Verb. mit §84 (da wird zwar meist auf computergestützte Hilfen abgestellt, aber der Leistungskatalog ist nicht abgeschlossen!). Da Wartung und Unterhalt von Hilfsmitteln ebenfalls Leistungen des SGB IX sind, müssen auch die Kosten für den Unterhalt des Hundes übernommen werden.
Hilfreich kann zudem eine Kontaktaufnahme mit einer EUTB vor Ort sein – falls es eine mit dem Schwerpunkt Menschen mit Sehbeeinträchtigungen gibt, wenden sie sich dahin, die haben sicherlich die meiste Erfahrung…
Viel Glück
P.S.: Viele glauben immer noch, dass die Ratifizierung der UN-BRK dazu führt, dass damit automatisch andere Gesetze aufgehoben werden – dies ist nicht der Fall, sondern bietet allenfalls die Eröffnung des Klageweges (und da viele Gesetze Bundesgesetze sind, muss man schon einen langen Atem haben, denn solche Fragen landen vor dem Bundesverfassungsgericht und selbst da hat man nicht immer die besten Chancen – also glauben sie nicht alles, was im Netz steht).
Hallo, Michael Günther… DAnke für die ausführliche Info, werde mich da noch einmal schlau machen. Allerdings wurde SGB IX Eingliederungshilfe ja genau beantragt und mit der genannten Begründung abgelehnt. Beide , Krankenkasse und Sozialamt wurden vorgeladen, ich benötige eben einfach alles nicht, nur Hörgeräte und diese trage ich nun mal nachts nicht und deshalb ist es für mich immer noch alles unverständlich…..REvision nicht zugelassen. Neue Anträge werden sich ja nun genau darauf weiterhin berufen…. Ausser man würde nun noch taub und oder blind…aber das will ich ja nicht hoffen. Mir reicht es schon alles nur verschwommen zu sehen und nicht alles zu verstehen und vom Mundablesen zunehmend schwieriger wird. Sicher über die Strasse geht nur mit HUnd…
Hallo, ja der Artikel von lICHTBLICKE Ev SCHILDERT GENAU DIE SITUATION VON aSSISTENZUNDEN IN dEUTSCHLAND: Nun was ist zu tun? Blindenführhunde werden von den Krankenkassen finanziert und sind dann auch ein anerkanntes medizinisches Hilfsmittel und dürfen somit auch nach den UN-Richtlinien nicht verweigert werden. In Deutschland gibt es privat und spendenfinanzierte Assistenzhunde, da die Krankenkassen sich regelmässig weigern, die Kosten für Assistenzhunde zu übernehmen. Die Frage wäre darum: „Sind diese genau deshalb eben KEINE Hilfsmittel? “ Wahrscheinlich JA!. Ich habe selbst eingetragene Hilfsmittel von der Krankenkasse trotz ärztlichem Rezept abgelehnt bekommen und offensichtlich benötige ich diese nicht, da es wirtschaflich günstigere Alternativen gibt. Und da ich ein solches trotz Rezept nicht benötige, die wirtschaftlich günstigere Alternative aber nicht hilft, weder im Bereich des Sehens noch des Hörens, ist es nach dem Deutschen Recht, offensichtlich auch für mich kein medizinisches notwendiges Hilfsmittel ,das teurere Hilfsmittel anzuwenden, dann deshalb auch privat zu finanzieren. Von daher rechtlich gesehen also auch KEIN Hilfsmittel im Sinne von SGB V §33. Dieses Urteil des BVG bestätigt diese Rechtslage, also nur Blindenführhunde sind Hilfsmittel, weil diese eingetragenes von der Krankenkasse finanzierte Hilfsmittel sind, alle anderen Assistenzhunde leider nicht. Ob ein Assistenzhundegesetz dies ändert und ob es dafür eine Mehrheit im Bundestag geben wird, halte ich persönlich für solange für nicht möglich, solange es keinen ANTRAG gibt, dass die definierten Assistenzhunde in dem Hilfsmittelkatalog eingetragen werden. Dieses geschieht nicht und meine Frage ist warum passiert es nicht? Ich darf es nicht, weil ich nicht HERSTELLER des Produkts Assistenzhund bin, also frage ich diese HERSTELLER von ASSISTENZHUNDEN, warum stellen Sie keinen ANTRAG auf EINTRAG des Hilfsmittel Assistenzhund? Sie geben diese ab und behaupten damit könne man die Zutrittsrechte erhalten, sie geben sogar Ausweise aus, die das bestätigen, aber es stimmt ja nicht, sonst wäre es zivilrechtlich auch eine Diskriminierung, ist es aber offensichtlich nicht. Ich bekomme keine Einstweilige Verfügung, dass mein Signal-Hund in die HNO-Praxis mitgenommen werden muss, warum wohl nicht? Obwohl es gesetzlich nicht verboten ist Assistenzhunde mitnehmen zu dürfen? Es ist aber leider nicht verpflichtend, dies gilt nur für Blindenführhunde… und nun? Wir dürfen uns jetzt also nicht wundern, wenn jetzt immer mehr Assistenzhunde nun draussen vor den Türen bleiben müssen. Blindenführhunden allerdings das zu verbieten ist eine Diskriminierung und es sollten alle Blindenführhundhalter bei Ablehnung des Zutritts ihres Blindenführhundes (wenn er auch von der Krankenkasse finanziert wurde) die Gründe erfragen und wenn keine stichhaltigen nachweisbaren Argumente vorliegen, SO
FORT die Polizei rufen und den Sachverhalt aufnehmen wegen der Personalien und danach überlegen, ob dies eine Diskriminierung ist und wenn eindeutig ja, dann Anzeige beim Zivilgericht erstatten, damit es ein Ende gibt die Zutritte zu verweigern-
Nur die Geschäfte oder Praxen einfach nicht mehr zu besuchen hilft nicht viel weiter. am Ende dürfen wir bald gar keine Geschäfte oder Arztpraxen , Theater oder Kinos besuchen.
Seniorenmobil, wenn sie privat finanziert sind ohne REzept dürfen auch nicht in öffentlichen Verkehrsmitteln mitgenommen werden, nur mit ärztlichem Rezept verordnete -e-Mobile müssen transportiert werden und zwar kostenlos. Das ist die gleiche Ausgangslage, oder? Stelle ich mal zur Diskussion… man kann ja auch Rollatoren bei Real privat und ohne Rezept kaufen, wie sieht da die Sachlage dann aus? Müsste eigentlich genauso sein. Nur da wagt keiner danach zu fragen, bei Assistenzhunden eben doch….Wieso?
Hmm,
ich denke mal, dass wesentliche Teile ihres Konfusion daher kommen, dass die BRD zwar die UN-BRK anerkannt hat, die entsprechenden Ausführungen aber nicht über der vorher geltenden Rechtsnorm stehen – ist zwar Schwachsinn, ist aber so…
Wenn sie den Hund benötigen, können sie ihn im öffentlichen Bereich zwar führen – er dient quasi der Barrierefreiheit, im privaten Bereich muss diese aber nicht umgesetzt werden (sie schreiben ja selbst, der Hund ist ein Hilfsmittel). Sowohl die Artpraxis, wenn nicht an ein Krankenhaus als Teil der öffentlichen Versorgung angeschlossen, als auch ein Theater sind nunmal privater Bereich – da könne sie klagen, wie sie wollen, das führt inhaltlich zu nichts! Die Arztpraxis oder das Theater kann 2 oder 3 oder aber auch 5 Hunde oder Rollatoren „dulden“, sie kann aber auch sagen: Kommt mir nicht ins Haus! Ist so, kann man gerne drüber kotzen, aber das ändert nichts….klar wird eine neurologische Schwerpunktpraxis für Parkinson sagen: Okay, Leute mit Rollatoren gehen durch, aber dies dient dem Geschäft………….
Das ist soweit richtig, wenn es sich um rein Private Räume handelt. Aber diese genannten werden ja auch von der Allgemeinheit betreten und dann sollten andere Regeln gelten, nämlich wie Sie treffend schreiben aufgrund der Barrierefreiheit…. Stimmt ,es ist konfus. Wer soll das denn auch alles wissen…und selbst in einem Krankenhaus darf ich als Patient wegen der Sozialleistung, die ich beanspruche, wenn ich als Patient dort bin den Assistenzhund mitnehmen, aber wie mir gesagt wurde NICHT eben als Besucher und das versteht doch auch kein Mensch, oder? Da geht dann die Hygiene vor, also die Sicherheit auch der Allgemeinheit, Sie können einzelne Räume desinfizieren, aber nicht das ganze Haus, da man ja nicht weiß, wo ich jemanden besuche und wenn ich vielleicht mehrere Patienten besuchen möchte….aber Rauchwarnmelder sind auch nur für die Sicherheit der Allgemeinheit, aber nicht für mich als EINZEL=Person als Hörgeschädigte und darf meinen Signalhund nicht mitnehmen . Verstehe ich ganz und gar nicht… sie können zwar die Kenndecke sehen, dass ein solcher da geht, aber der Hygieniker weiß davon ja nichts, wenn ich mich z.B. nicht vorher anmelde… Ich hatte mich aber angemeldet, nur war es offensichtlich nicht bis zu ihm vorgedrungen. ABer das wäre dann ja nicht mein Problem… ich wurde gebeten meinen Hund das nächste Mal dann nicht mitzunehmen. Wenn aber jetzt einer mit Corona rein geht, wer kontrolliert das dann? Derjenige hat vielleicht ja noch nicht einmal Symtome und weiß noch nicht einmal davon? Laufen denn jetzt alle im Krankenhaus mit MUndschutz rum , auch in den Betten? Putzhilfen, Elektriker; Kantine und sonstige Personen, die im Büro sitzen= Vor der Coronazeit jedenfalls war das nicht der Fall, als ich als Besucher dort war. NIcht nur im Op oder speziellen Behandlungen=für BETROFFENE ERKRANKTE gibt es dann ja die Isolierstation. WAs ist mit den anderen Stationen? Rein theoretisch müsste dann ja die Bevölkerung jetzt überall und immer mit Mundschutz herumgehen. Es könnte ja mal eine Brücke kommen, und ein Baum umgekippt ist, wo man keinen Abstand halten kann. Gefahren lauern überall. Kommt immer auf dieSichtweise an, die einen wollen feiern, rauchen, saufen und das Virus verbreiten, können nicht verzichten, Abstand halten wofür= die anderen möchten nicht infiziert werden, erwarten Schutz , Rücksichtnahme und sehen nicht ein, dass sie zu Hause bleiben müssen, nur weil die Feiern wollen oder unbedingt verreisen. Also ins Theater dürfen wir nicht,, die sollen ja ihren Spass haben, aber im Geschäft, weil das ja notwendig ist zum Leben…. oh, wo sind wir da gelandet? _ Platzmangel im Theater könnte man ja dann Platz schaffen, oder? Warum wird das nun nicht dem Theater mit Fristsetzung auferlegt? Dann könnte der Hund und der Rollstuhl auch dort hin, wieso nicht, denn für Menschen die nicht gehbehindert sind, werden ja auch Rolltreppen gebaut, sogar in der Elbphilharmonie…sogar ebene Rolltreppen gibt es,, wozu braucht man das denn?