
Foto: AbilityWatch
Berlin (kobinet) Das Aktionsbündnis AbilityWatch ist der Ansicht, dass allein der Gesetzgeber Prinzipien für die Entscheidung, wer im Falle knapper Ressourcen behandelt wird, aufstellen darf, kann und muss. Dazu müsse er auch Menschen mit Behinderungen und deren Verbände anhören. Um dies sicherzustellen, will AbilityWatch eine Verfassungsbeschwerde zum Triage-Verfahren einreichen.









































