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MAGDEBURG (kobinet) Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat in der vergangenen Zeit weitere Festlegungen getroffen, die an den Hochschulen des Landes die Bemühungen um Inklusion weiter bestärken soll.
So stärkt ein neues Hochschulgesetz die Stellung von Beauftragten für Studierende mit Behinderungen. Neu in das Gesetz aufgenommen wurden dabei eine Regelung zur Freistellung der Behindertenbeauftragten und legt fest, dass Beauftragte bei Hochschulen mit mehr als 12.000 Hochschulmitgliedern ganz von dienstlichen Aufgaben befreit werden können. Außerdem wurden die Aufgaben der Studienberatung um die Beratung Studierender mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen über die Barrierefreiheit eines Studienganges oder Einschränkungen der Studierbarkeit ergänzt.
Eine Zielvereinbarung für den Zeitraum der Jahre 2020 bis 2024 des Wissenschaftsministeriums und der Hochschulen des Bundeslandes verpflichtet die Hochschulen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und zur barrierefreien Gestaltung des Hochschulbetriebs. Die Hochschulen sollen dabei ihren Beitrag zur gleichberechtigten Teilhabe von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Studierenden mit Behinderungen leisten. Das Land sagt zu, die Hochschulen durch die Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen und entsprechende Finanzierung zu unterstützen. Diese Zielvereinbarung kann HIER nachgelesen werden.