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SoVD fordert EU-weite Arbeitslosenrückversicherung

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Foto: SoVD

BERLIN (kobinet) Der Sozialverband Deutschland - SoVD äußert sich erleichtert darüber, dass sich die 27 Staats- und Regierungschefs auf einen Wiederaufbaufonds geeinigt haben. Zugleich weist er jedoch darauf hin, dass wichtige Fragen zum Corona-Krisenpaket und den EU-Haushaltsrahmen offen bleiben. Von besonderem Rang für den SoVD ist darunter die Einführung einer EU-weiten Arbeitslosenrückversicherung.



Entscheidend sei, so die SoVD-Vizepräsidentin Ursula Engelen-Kefer in diesem Zusammenhang, die Einführung einer EU-weiten Arbeitslosenrückversicherung, damit über einen nationalen Fonds Krisenländer in Not einen „finanziellen Ausgleich bei ihren einzelstaatlichen Arbeitslosenversicherungssystemen erhalten können und die zunehmende Arbeitslosigkeit in der Corona-Krise bekämpfen können“.

Engelen-Kefer bekräftigt hierzu: „Wir brauchen als Voraussetzung einer EU-Arbeitslosenrückversicherung eine EU-Richtlinie für eine flächendeckende Arbeitslosenversicherung. Danach wären die Mitgliedsländer zunächst verpflichtet, nationale Arbeitslosenversicherungssysteme mit einem ausreichenden Niveau einzuführen oder aufzustocken.“