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Hollenbach (kobinet) Als wenn nichts gewesen wäre, gibt es im Bereich der Kostenträger für den behinderungsbedingten Nachteilsausgleich Behörden, die sich weigern, den gewandelten Zeitgeist zu erkennen, geschweige denn, anzuerkennen, dass mit dem Artikel 3 Grundgesetz und mit der Behindertenrechtskonvention viele Entscheidungen früherer Zeiten nun nicht mehr machbar sind.










































