Wien (kobinet) Schlichtungen bei Diskriminierungen behinderter Menschen haben in Österreich eine viel längere und umfassendere Tradition als in Deutschland. Seit dem Inkrafttreten des österreichischen Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG) im Januar 2006 sind nun beinahe 15 Jahre vergangen. Ein wesentliches Instrument dieses Gesetzes zur Streitbeilegung sind Schlichtungen beim Sozialministeriumservice (SMS). In einer neuen Broschüre von BIZEPS wird aufgezeigt, wie es zu der nun geltenden gesetzlichen Regelung im BGStG kam und was diese bringt.