BERLIN (kobinet) Das Bundeskabinett macht nun den Weg für steuerliche Entlastung bei Menschen mit Behinderungen frei. Der Sozialverbannd Deutschland beführwortet diese Entscheidung, sieht darin eine längst überfällige Entscheidung und ein Beweis dafür, dass sich jahrelanges Engagement letztlich auszahlt.
Die Behindertenpauschbeträge sind in der Höhe seit 45 Jahren nahezu unverändert. Sie werden nach Worten von Adolf Bauer, dem SoVD-Präsident, der Lebenswirklichkeit behinderter Menschen „vorne und hinten nicht gerecht“ und stellt fest: „Mit Blick auf die Lohn- und Preisentwicklungen seit 1975 ist offensichtlich, dass die Behindertenpauschbeträge die behinderungsbedingten Mehraufwendungen in keinster Weise abbilden. Der Pauschbetrag sollte dynamisiert werden, so dass er künftig automatisch steigt.“
Zudem ist im Gesetzentwurf die Einführung eines behinderungsbedingten Fahrtkosten-Pauschbetrags geplant und der Verzicht auf die zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung eines Behinderten-Pauschbetrags bei einem Grad der Behinderung kleiner 50.