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Berlin (kobinet) Bund, Länder und Kirchen als Errichter der Stiftung Anerkennung und Hilfe haben sich gestern in einer gemeinsamen Sitzung darauf verständigt, ihren Gremien zu empfehlen, die Anmeldefrist zum Erhalt von Stiftungsleistungen bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern, die Bearbeitungszeit in den Anlauf- und Beratungsstellen bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern und das Stiftungsvermögen um rund 17,5 Millionen Euro aufzustocken. Das teilt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit.










































