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Offener Brief für Verlängerung der Stiftung Anerkennung und Hilfe

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Foto: ht

Berlin (kobinet) Am Donnerstag, den 22. Oktober, wird das nächste Treffen der Errichter der "Stiftung Anerkennung und Hilfe" stattfinden. Hier soll auch über eine mögliche Verlängerung der Stiftung entschieden werden. Die SprecherInnen für Menschrechtspolitik und Behinderten- bzw. Teilhabepolitik der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben sich deshalb in einem offenen Brief an die Stiftungserrichter gewandt mit der dringenden Bitte, die Stiftungslaufzeit um mindestens ein Jahr zu verlängern bzw. bestenfalls ganz zu entfristen.



Offener Brief an die Errichter der Stiftung Anerkennung und Hilfe

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Behindertenheimen sowie Kinder- und Jugendpsychiatrien haben Kinder und Jugendliche bis weit in die 1970er Jahre hinein schlimmste Grausamkeiten und Gewalt erlebt. Sie wurden unter anderem für Medikamententests missbraucht. Das Unrecht und Leid, das sie erfahren haben, wurde gesellschaftlich viel zu lange nicht anerkannt. Die 2012 eingerichteten Fonds „Heimerziehung West“ und „Heimerziehung DDR“ kamen nur ehemaligen Heimkindern aus Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zu Gute. Betroffene aus Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien mussten hingegen bis 2017 warten, bis auch sie mit der Errichtung der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ Zugang zu einem Hilfesystem erhielten.

Nicht nur mussten ehemalige Heimkinder aus Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien fünf Jahre länger auf eine Lösung warten: Sie erhielten von der Stiftung für die in den Einrichtungen unter Zwang geleistete Arbeit eine geringere Rentenersatzleistung als ehemalige Heimkinder aus der Kinder- und Jugendhilfe. Viele Betroffene empfinden diesen Umstand als weitere Demütigung. Angesichts dessen müssen die nächsten Schritte für die Zukunft der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ abgewogen und mit allen Beteiligten diskutiert werden.

Die Stiftung hatte aus unterschiedlichen Gründen in den ersten beiden Jahren Anlaufschwierigkeiten. Die Zahlen der eingegangenen Anträge stagnierten zunächst auf niedrigem Niveau. Seit 2019 stiegen die Zahlen dann deutlich. Dieser Umstand zeigt, dass Betroffene mehr und mehr von der Möglichkeit eines Hilfesystems erfahren haben und diese in Anspruch nehmen. Eine Machbarkeitsstudie ermittelte den Kreis der Betroffenen auf ca. 97.000. Diese Menschen müssen einen ungehinderten und unbefristeten Zugang zu Entschädigungsleistungen haben.

Dies war auch einhellige Meinung beim Fachgespräch des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages zur Thematik „Gewalt in Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie“ im Dezember 2019. Alle anwesenden Sachverständigen betonten, dass eine längerfristige Unterstützung notwendig und die Stiftung nur dann ein Erfolg sei, wenn die Mehrheit der Betroffenen erreicht werden könne. Die Abgeordneten forderten deshalb unter anderem eine Verlängerung der Stiftungslaufzeit bis mindestens Dezember 2021 – bestenfalls eine Entfristung der Antragsmöglichkeit, sowie die Stärkung des Beratungs- und Beschwerdesystems und eine eingehendere Aufarbeitung des Unrechts mit einem besonderen Schwerpunkt auf Arzneimittelstudien.

Dieser Position schließen wir, die SprecherInnen für Menschenrechte und Teilhabe der CDU/CSU, der SPD, der FDP und der Grünen an. Wir bitten Sie diese Punkte beim Errichtertreffen am 22. Oktober 2020 zu thematisieren und zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Gyde Jensen – Vorsitzende des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Menschenrechtspolitische Sprecherin, FDP

Margarete Bause Menschenrechtspolitische Sprecherin, Bündnis 90/Die Grünen

Frank Schwabe Menschenrechtspolitischer Sprecher, SPD

Michael Brand Menschenrechtspolitischer Sprecher, CDU/CSU

Jens Beeck Teilhabepolitischer Sprecher, FDP

Angelika Glöckner Teilhabepolitische Sprecherin, SPD

Corinna Rüffer Teilhabepolitische Sprecherin, Bündnis 90/Die Grünen

Hintergrund:

Internen Information zufolge sollen sich die VertreterInnen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) eindeutig für eine Verlängerung um ein Jahr ausgesprochen haben – während die Finanzministerkonferenz (FMK), aber auch die die Kirchen dies blockieren. Als Kompromissvorschlag ist wohl eine Verlängerung um lediglich ein halbes Jahr im Gespräch.

Link zur Stiftung Anerkennung und Hilfe