
Foto: privat
Berlin (kobinet) Gemeinsam mit anderen Betroffenenorganisationen hat sich die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) an das Bundesgesundheitsministerium der Forderung für eine Neufassung des „Gesetzes zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus von 2009 gewandt: Nicht nur Menschen mit Behinderung im Arbeitgeber*innen-Modell sollen die Begleitung ihrer Assistenzkräfte im Krankenhaus bezahlt bekommen, so wie es im Gesetz steht, sondern auch Menschen mit Behinderung, die ihre Assistenzleistungen über einen Pflege- oder Assistenzdienst erhalten.











































