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Heidelberg (kobinet) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 10. September 2020 durch Urteil in der Rechtssache G. L. gegen Italien (Beschwerde Nr. 59751/15) eine Entscheidung zum gleichen Recht behinderter Kinder auf Bildung nach der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) getroffen. Das Diskussionsforum zum Rehabilitations- und Teilhaberecht berichtet über diese Entscheidung in Sachen schulische Inklusion und nötige Unterstützung dafür.











































