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Barrierefreies Notrufsystem ins Telekommunikationsgesetz

Logo des Deutschen Gehörlosen-Bund
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Foto: DGB

Berlin (kobinet) In einer Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) und zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz) hat sich der Deutsche Gehörlosen-Bund (DGB) zu Wort gemeldet. Der Verband fordert u.a einen barrierefreien Zugang zu Notrufsystemen für gehörlose und hörbehinderte Menschen.

„Ein wesentliches Anliegen des DGB besteht seit längerer Zeit darin, einen verlässlichen und zeitnahen Zugang zu Notrufsystemen für gehörlose und hörbehinderte Personen zu gewährleisten. Der mangelnde Zugang hierzu stellt ein erhebliches Problem für alle Menschen dar, die sich nicht per Telefon verständigen können. Der vorliegende Entwurf greift dieses Thema auf, bringt aber aus Sicht des DGB in Bezug auf das Thema des barrierefreien Notrufs noch nicht die notwendigen Verbesserungen und bedarf daher einer Korrektur in Bezug auf diesen Aspekt“, heißt es u.a. in der Zusammenfassung der Stellungnahme vonseiten des Deutschen Gehörlosen-Bund.

Link zu weiteren Informationen zur Stellungnahme des DGB