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Bündnis 90 / DIE GRÜNEN fordern besseren Zugang zu Teilhabeleistungen

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Foto: Bündnis 90 Die Grünen Bundestagsfraktion

BERLIN (kobinet) In einem Antrag an den Deutschen Bundestag fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen besseren Zugang zu Teilhabeleistungen. Die Abgeordneten schreiben, dass zwar bei einigen Trägern die Beratung sowie die Beantragung und Gewährung von Leistungen reibungslos funktioniere, doch zu viele Menschen mit Behinderungen oder ihre Angehörigen von Problemen beim Zugang zu Leistungen berichten. Sie fühlen sich von den Leistungsträgern nicht ausreichend beraten oder schlecht behandelt, beziehungsweise müssen Leistungen erst im Klageverfahren erstreiten.

Die Bündnis-Grünen verlangen deshalb im Bundesteilhabegesetz und in den Sozialgesetzbüchern IX und XII ein uneingeschränktes Wunsch- und Wahlrecht bezüglich der Form und des Ortes der Leistungserbringung zu verankern.

Der Bund soll ferner gemeinsam mit Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, Spitzenverbänden der Sozialversicherungsträger und (Selbstvertretungs-) Organisationen behinderter Menschen eine Strategie für eine bessere und niedrigschwellige Beratung entwickeln.

Der Zugang zu Teilhabeleistungen soll unbürokratischer und barrierefrei geregelt werden, in dem unter anderem die Möglichkeit einer vorläufigen Leistungsgewährung geprüft wird und im Zivilrecht eine rechtliche Assistenz einführt wird, welche die Entscheidungsfindung unterstützt, und dadurch die rechtliche Betreuung überflüssig macht.

Schließlich sollen Träger von Teilhabeleistungen verlässlicher vorgehen und entscheiden, indem unter anderem Sachverhalte im Regelfall innerhalb von vier Wochen sorgfältig und im Sinne des Zieles der vollen und gleichberechtigten Teilhabe geprüft werden.

Auch in sozialrechtlichen Widerspruchsverfahren soll eine Bearbeitungsfrist von vier Wochen eingeführt wird.

Dieser Antrag der Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN ist HIER nachzulesen.