
Foto: ht
Berlin (kobinet) Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) verständigte sich in seiner Sitzung am 15. April darauf, zur geplanten Versicherteninformation zu nichtinvasiven Pränataltests (NIPT) auf Trisomien 13, 18 oder 21 ein breit angelegtes Stellungnahmeverfahren durchzuführen. Den Beschluss, dass ein solcher NIPT Kassenleistung wird, hatte der G-BA bereits im September 2019 getroffen: in begründeten Einzelfällen und nach ärztlicher Beratung, bei der die Versicherteninformation verbindlich eingesetzt werden muss.











































