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Landratsamt Tuttlingen verzögert Hilfe für Frau mit ALS

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Foto: omp

Tuttlingen (kobinet) Behinderte Menschen und diejenigen, die diese unterstützen bzw. beraten, berichten immer wieder darüber, dass sich die Behörden bei der Bearbeitung von Anträgen und der Bewilligung von Leistungen viel Zeit lassen. Von einer solchen Geschichte berichtet heute Thomas Schalski, der sich zusammen mit Britta Schade als Berater*innen in der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung in Baden-Württemberg engagiert. Dem Bericht zufolge verzögert das Landratsamt Tuttlingen die Hilfe für eine Frau mit ALS seit Juni 2020. Im Vorfeld der Anhörung zum Teilhabestärkungsgesetz am 19. April im Bundestag macht das Beispiel noch einmal deutlich, wie und wo die Teilhabe noch gestärkt werden muss.

Bericht von Thomas Schalski

Frau H. aus Geisingen hat ALS, eine Krankheit, die schnell voranschreitet und letztendlich tödlich ist. Im Juni 2020 stellte sie beim Landratsamt Tuttlingen einen Antrag auf Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege nach SGB XII. Seitdem wartet Sie darauf, dass sie die Leistungen, die sie beantragt hat, auch bekommt. Noch im Oktober 2020 hätte sie einen Assistenten für Spazieren gehen, Einkaufen gehen und andere Freizeitveranstaltungen gebraucht. Nun im April 2021 hat sich die Krankheit derart verschlechtert, dass Sie nicht mehr sprechen und ohne Unterstützung nicht leben kann. Vom Spazieren gehen ist sie weit entfernt. Sie erlitt eine Lungenembolie und ist nun nach längeren Aufenthalt wieder aus dem Krankenhaus nach Hause gekommen.

Der Ehemann kann nicht zur Arbeit gehen, da er seine Frau pflegen muss. Aber das Landratsamt hat Zeit und es kommt eine bürokratische Hürde nach der anderen. Seit über einem Jahr versucht Frau H nun die Ihr zustehenden Leistungen von Landratsamt zu bekommen. Aber auch das Sozialgericht Reutlingen war der Meinung, dass kein Eilbedarf vorliegt. Dieses bestätigte das Landessozialgericht Baden-Württemberg. Die durch ALS verursachte beschleunigte Verschlechterung der Krankheit spielt keine Rolle.

Frau H. und Ihr Ehemann befürchten nun, dass das Landratsamt Tuttlingen auf die biologische Karte setzt. Wenn das Landratsamt in dem Tempo weiterarbeitet, dann wird Frau H. keine Pflege mehr benötigen. Wir halten es für einen Skandal, dass bei einer so schnell fortschreitenden Erkrankung, ein Amt und die Gerichte so lange brauchen, um die nötigen Hilfen zu bewilligen.

Nun ist seit einigen Wochen der Bedarf festgestellt, aber ein Bewilligungsbescheid liegt immer noch nicht vor. Frau H. wird vom Verein Bürger für Bürger vertreten und beraten. Es ist erschütternd wie langsam die Behörden bei so schweren Erkrankungen arbeiten. Der Verein fordert schon seit langem, dass die Behörden bei Eingliederungshilfen und Hilfen zur Pflege schneller arbeiten. Der Landkreis Tuttlingen ist nicht der einzige. Gleiches können wir auch aus den Landkreisen Konstanz, Sigmaringen, Ravensburg und Bodenseekreis berichten. Bearbeitungszeiten bis zu einem Jahr sind schon fast normal. Das Gesetz sieht eine Höchstbearbeitungszeit von 6 Monaten vor (§ 88 Abs. 1 SGG). Selbst diese Zeit ist zu lange, wenn man an ALS erkrankt ist. Das gleiche gilt für alle anderen Erkrankungen auch. Es bleibt nur der Rat an die Öffentlichkeit zu gehen und die Gerichte zu bemühen und Druck zu erzeugen. So wird die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zur Pharse.