
Foto: Franziska Vu ISL
Berlin (kobinet) Heute am 9. September wird im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), dem obersten Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen, über die Zukunft der außerklinischen Intensivpflege diskutiert. Angehört werden heute auch Selbstvertretungsverbände und Betroffenenvertretungen zur sogenannten „Außerklinischen Intensivpflegerichtlinie“ – kurz AKI-RL. Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) fragt sich dabei, wie es in Zukunft um selbstbestimmte Intensivpflege am selbstgewählten Wohnort bestellt ist, denn nach gründlicher Betrachtung ist der nicht öffentliche Richtlinienentwurf in seiner jetzigen Form nicht mit der UN-Behindertenrechtskonvention vereinbar. Dies hat die ISL bereits in einer Positionierung öffentlich hinterfragt.









































