
Foto: Behindertenbeauftragter der Bundesregierung
Berlin (kobinet) „Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist seit 2009 in Deutschland geltendes Recht und eine zentrale Grundlage für Inklusionspolitik, Rechtspraxis und fachliche Arbeit. Entsprechend häufig wird sie in unterschiedlichen Zusammenhängen herangezogen, in denen es auf eine genaue Auslegung des Textes ankommt. Neben der offiziellen deutschen Übersetzung und der Version in Leichter Sprache gibt es nun eine Ausgabe für Fachleute. Sie richtet sich an Menschen, die regelmäßig mit der UN-BRK arbeiten und den Wortlaut im Detail betrachten möchten. Diese Version stellt verschiedene Fassungen direkt gegenüber. In der Publikation werden drei Versionen der UN-BRK Artikel für Artikel tabellarisch angeordnet: die amtliche deutsche Übersetzung, die Schattenübersetzung des NETZWERK ARTIKEL 3 e. V. sowie das englische Original. Dadurch wird nachvollziehbar, wie einzelne Begriffe und Formulierungen übertragen wurden und wie sich unterschiedliche Übersetzungen voneinander unterscheiden.“ Darauf hat der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Jürgen Dusel in einem Facebook-Post hingewiesen.







































