KÖLN (kobinet)
Im Oktober 2024 gab es einen Beschluss.
Der LVR hat etwas entschieden.
LVR ist kurz für: Landschafts-Verband Rheinland.
Ein Landschafts-Verband ist eine Behörde.
Die Behörde hilft Menschen mit Behinderung.
Der LVR will eine neue Schule bauen.
Das ist eine Förder-Schule.
Eine Förder-Schule ist für Kinder mit Behinderung.
Dort lernen die Kinder auf besondere Weise.
Die Schule ist für Kinder mit Körper-Behinderung.
Eine Körper-Behinderung bedeutet: Der Körper funktioniert anders.
Zum Beispiel: Jemand kann nicht laufen.
Die Schule soll in den Rhein-Sieg-Kreis kommen.
Der Rhein-Sieg-Kreis ist ein Gebiet.
Das Gebiet liegt in Nord-Rhein-West-Falen.
180 Schüler sollen dort lernen können.
Der Bau kostet 97 Millionen Euro.
Das ist sehr viel Geld.
9 Gruppen sind gegen die Schule.
Das sind Behinderten-Verbände.
Und das sind Eltern-Vereine.
Behinderten-Verbände sind Gruppen.
In den Gruppen sind Menschen mit Behinderung.
Sie setzen sich für ihre Rechte ein.
Die Gruppen haben eine Beschwerde geschrieben.
Die Beschwerde ging an die Kommunal-Aufsicht.
Die Kommunal-Aufsicht ist eine Behörde.
Die Behörde prüft: Machen Städte alles richtig?
Die Kommunal-Aufsicht prüft jetzt: Ist der Beschluss richtig?
Die Gruppen sagen: Der Beschluss ist falsch.
Er verstößt gegen das Schul-Gesetz.
Das Schul-Gesetz ist eine Regel.
Die Regel sagt: So muss Schule sein.
Die Gruppen sagen: Die Schule kostet zu viel.
Das Geld wird nicht gut benutzt.
Die Gruppen haben noch einen Grund.
Sie sagen: Kinder mit Behinderung sollen zur Normal-Schule gehen.
Das nennt man Inklusion.
Inklusion bedeutet: Alle Menschen sind mit dabei.
Jeder Mensch gehört dazu.
Das Schul-Gesetz findet Inklusion wichtig.
Die neue Förder-Schule passt nicht zur Inklusion.

Foto: Pixabay/geralt
KÖLN (kobinet) Im Oktober hatten die Gremien des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) den Grundsatzbeschluss für den Bau einer Förderschule körperlich-motorische Entwicklung im Rhein-Sieg-Kreis gefasst. Die Schule soll nach jetziger Planung für nur 180 Schülerinnen und Schüler Baukosten von 97 Millionen Euro verursachen. Neun Organisationen der Behinderten-Selbstvertretung, Elternvereine und Sozialverbände haben jetzt eine Kommunalaufsichtsbeschwerde gegen den Beschluss zum Bau einer Förderschule eingereicht. Sie halten den Beschluss für rechtswidrig, weil er unter anderem gegen mehrere Bestimmungen des Schulgesetzes verstoße. Die Beschwerdeführer sehen in dem Vorhaben in mehrfacher Hinsicht Verstöße gegen die Pflicht zur sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung und gegen den schulgesetzlichen Vorrang der inklusiven Bildung.

Foto: Pixabay/geralt
KÖLN (kobinet) Im Oktober hatten die Gremien des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) den Grundsatzbeschluss für den Bau einer Förderschule körperlich-motorische Entwicklung im Rhein-Sieg-Kreis gefasst. Die Schule soll nach jetziger Planung für nur 180 Schülerinnen und Schüler Baukosten von 97 Millionen Euro verursachen. Neun Organisationen der Behinderten-Selbstvertretung, Elternvereine und Sozialverbände haben jetzt eine Kommunalaufsichtsbeschwerde gegen den Beschluss zum Bau einer Förderschule eingereicht. Sie halten den Beschluss für rechtswidrig, weil er unter anderem gegen mehrere Bestimmungen des Schulgesetzes verstoße. Die Beschwerdeführer sehen in dem Vorhaben in mehrfacher Hinsicht Verstöße gegen die Pflicht zur sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung und gegen den schulgesetzlichen Vorrang der inklusiven Bildung.




