
Foto: HT screenshot
Berlin (kobinet) Haben Sie schon den „Bericht der Bundesrepublik Deutschlandan die Europäische Kommission über die periodische Überwachung der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen gemäß Artikel 8 der Richtlinie (EU) 2016/2102 (1. Berichtszeitraum 01.01.2020 – 22.12.2021)„, erstellt von der Überwachungsstelle BFIT-Bund, schon gelesen?
Haben Sie alles verstanden? Ich nicht.
kobinet berichtete schon https://kobinet-nachrichten.org/2022/01/06/bericht-ueber-einhaltung-der-barrierefreiheitsanforderungen-von-websites/










































