
Foto: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Anbieter von Rundfunksendern und Zugangsdiensten in Deutschland müssen ihre barrierefreien Angebote weiter ausbauen. Der zweite Medienänderungsstaatsvertrag (MÄStV) zur Stärkung der Barrierefreiheit in Medien ist am 30. Juni in Kraft getreten. Damit ist der Begriff „barrierefreies Angebot“ erstmals gesetzlich verankert. Diese Regelungen im zweiten Medienänderungsstaatsvertrag wurden unter Federführung der Freien Hansestadt Bremen im Austausch mit Behindertenverbänden und Medienanbietern erarbeitet, wie die gemeinsame Geschäftsstelle der Medienanstalten in einer Presseinformation mitteilten.










































