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Einheitliche Ansprechstellen sollen Beschäftigung erleichtern

Logo: Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA)
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Foto: EAA

Köln (kobinet) Viele Arbeitgeber möchten Menschen mit Behinderung einstellen. Doch sie vermuten hohe bürokratische Hürden. Ihr Wunsch: Eine Ansprechstelle rund um das Thema Inklusion im Arbeitsmarkt. Mit den "Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber“ wird dies nach Informationen des Landschaftsverband Rheinland (LVR) Realität: Sie koordinieren für die Arbeitgeber in der Mittlerrolle das gesamte Verfahren zur Beschäftigung von Menschen mit einer Behinderung. Im Rheinland hat das LVR-Inklusionsamt des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) nun verschiedene Träger mit dieser Aufgabe regional beauftragt: Acht neue Einheitliche Ansprechstellen, die Arbeitgeber bei der leichteren Beschäftigung von Menschen mit Behinderung helfen, sind bereits an den Start gegangen.

Die Einheitlichen Ansprechstellen gehören zu Trägern wie beispielsweise der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer und informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung aber trägerunabhängig. Arbeitgeber werden von den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber auch proaktiv angesprochen, um diese für die Ausbildung, Einstellung und (Weiter-) Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sensibilisieren, heißt es in einer Presseinformation des LVR.

Prof. Dr. Angela Faber, LVR-Dezernentin Schulen, Inklusionsamt, Soziale Entschädigung, erläutert dazu: „Die neuen Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber dienen als zusätzlicher Baustein zur Förderung und Unterstützung des inklusiven Arbeitsmarktes gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention, der mit dem Teilhabestärkungsgesetz zusätzlich rechtlich verankert ist. Durch die Etablierung der Stellen sollen verstärkt die Arbeitgeber erreicht werden, die bislang noch keine Menschen mit Behinderungen beschäftigen beziehungsweise die für sich noch keinen geeigneten Zugang zu den sozialen Sicherungs- und Rehabilitationssystemen im beruflichen Kontext gefunden haben. Das bereits seit vielen Jahren im Rheinland bestehende Netzwerk wird damit auch bundesweit nochmal unter eine gemeinsame Klammer gefasst, optimiert und ausgebaut. Denn nach wie vor ist die Arbeitsmarktsituation für Menschen mit Behinderung schwierig: Fast 44.000 Unternehmen in Deutschland, die beschäftigungspflichtig sind, beschäftigen keinen einzigen Menschen mit einer Behinderung. Allein im Rheinland sind nach wie vor über 35.000 Pflichtarbeitsplätze unbesetzt.“

Christoph Beyer, Leiter des LVR-Inklusionsamtes, ergänzt: „Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen, die derzeit noch keine Menschen mit Behinderung beschäftigen, sind die Einheitlichen Ansprechstellen ein guter Lotse, Türöffner und Kümmerer. Sie ermöglichen den einfachen Kontakt zu den zuständigen Ämtern und Behörden. Sie nehmen die Arbeitgeber an die Hand und vermitteln alles Notwendige, damit Menschen mit Behinderung auf schnellem und leichtem Weg beschäftigt werden können – von der Beratung bis hin zu den finanziellen Unterstützungsleistungen der Rehabilitationsträger und Inklusionsämter.“

Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber sind nach Informationen des LVR nicht nur im Rheinland, sondern bundesweit flächendeckend eingerichtet und mit fachlich qualifiziertem Personal ausgestattet worden. Sowohl auf Landes- als auch Bundesebene wird eine enge Zusammenarbeit und Vernetzung stattfinden. Dies und vor allem die leichte Erreichbarkeit für Arbeitgeber wird durch einen einheitlichen Auftritt gestützt. Die jeweils in den Bundesländern zuständigen Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter sind dabei für die Beauftragung von geeigneten Trägern verantwortlich. Die Einheitlichen Ansprechstellen werden aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert und beraten trägerunabhängig.

Unter folgendem Link finden Arbeitgeber im Rheinland die für sie zuständigen Einheitlichen Ansprechstellen: www.inklusionsamt.lvr.de/eaa