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200 Tage rot-grün-gelb: Außer Spesen nichts gewesen?

Segelboot mit rot-grün-gelbem Segel mit Barrierefreiheitsrecht Jetzt
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Foto: Marleen Soetandi

Kassel (kobinet) Am 8. Dezember 2021 wurde Olaf Scholz zum Bundeskanzler gewählt und die neue von der SPD, den Grünen und der FDP getragene Regierungskoalition konnte ihre Arbeit aufnehmen. Die Corona-Pandemie und der schockierende Angriff Russlands auf die Ukraine erschwerte eine adäquate behindertenpolitische Einschätzung zur 100-Tage-Bilanz der neuen Regierung. Nachdem diese aber nun 200 Tage im Amt ist, lohnt sich ein genauerer Blick auf das behindertenpolitische Wirken der rot-grün-gelben Bundesregierung bzw. der Regierungskoalition im Bundestag. kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul fragt daher in seinem Kommentar im Hinblick auf eine 200-Tage-Bilanz: "Außer Spesen nichts gewesen?" und beschäftigt sich damit, welchen Kurs das rot-grün-gelbe Schiff in den nächsten Monaten nehmen könnte bzw. müsste.

Kommentar von kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul

„Was, sind wirklich schon 200 Tage der Regierungszeit der neuen rot-grün-gelben Bundesregierung vorbei?“ Das werden sich viele fragen – und so geht es auch mir als engagierter Beobachter und zur Mitgestaltung der Behindertenpolitik auf Bundesebene bereiter Streiter für ein selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen. Die Vorstellung der behindertenpolitischen Maßnahmen, die im Koalitionsvertrag verankert wurden, machte im Dezember letzten Jahres Hoffnung auf eine spannende Legislaturperiode, während der endlich wieder ein längst überfälliger Ruck durch die Behindertenpolitik und im Hinblick auf die dringend nötige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gehen könnte. Jürgen Dusel wurde für eine weitere Legislaturperiode zum Behindertenbeauftragten der Bundesregierung berufen und mit Stephanie Aeffner von den Grünen ist nun zum ersten Mal eine Frau, die einen Rollstuhl nutzt, im Bundestag vertreten. Der frühere Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe von der CDU, schaffte nach einigen Jahren Abwesenheit wieder den Einzug ins Parlament. Die bisherigen behindertenpolitisch Engagierten wie Corinna Rüffer von den Grünen, Jens Beeck von der FDP und Sören Pellmann von der Linksfraktion schafften alle wieder den Einzug in den Bundestag und sind auch weiterhin für die Behindertenpolitik in ihren Fraktionen zuständig. Und auch bei der SPD gab es eine positive Veränderung hin zu Takis Mehmet Ali als relativ jungen Neuen, der behindertenpolitisches Engagement zeigt. Nachdem nun über ein Achtel der Zeit dieser Wahlperiode vorbei ist, lohnt sich daher ein genauerer Blick auf einige Themen bzw. Vorhaben, die bisher angepackt, bzw. noch nicht angepackt wurden.

Diskriminierungsschutz im Falle einer Triage

Der erste behindertenpolitische Knaller dieser Legislaturperiode kam nicht aus den Reihen des Bundestages oder der Bundesregierung, sondern aus Karlsruhe – nämlich vom Bundesverfassungsgericht. Am 28. Dezember 2021 entschied dieses, dass das Thema der Diskrimineirung behinderter Menschen im Falle einer Triage im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie nicht einfach weggedrückt werden und den medizinischen Fachgesellschaften überlassen werden darf, wie dies unter dem ehemaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn von der CDU stoisch praktiziert wurde. Das war eine richtige Klatsche, die die Engagierten von AbilityWatch mit ihrer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde der alten Bundesregierung zugefügt hatte. Der neuen Regierung wurde vom Bundesverfassungsgericht auferlegt, durch entsprechende Regelungen unverzüglich sicher zu stellen, dass behinderte Menschen im Falle einer solchen Triage – also im Falle von knappen Ressourcen, die nicht für alle reichen – nicht diskriminiert werden dürfen. Diese Entscheidung war ein riesiger Erfolg, der in den Medien zum Ende des Jahres erheblichen Widerhall fand und gab richtig Hoffnung.

Knapp sechs Monate nach dieser Entscheidung ist das Ergebnis für die neue Bundesregierung aus behindertenpolitischer Sicht bisher schlichtweg vernichtend. Von „unverzüglich“ zu treffenden Regelungen kann in der Umsetzung des Verfassungsgerichtsbeschlusses ein halbes Jahr danach keine Rede sein. Unsägliche Diskussionen, während denen sogar die Ex-Post-Triage von der Regierung als beschämender Vorschlag kurzfristig ins Spiel gebracht wurde, kostete die Behindertenbewegung bereits sehr viel Energie und Aufwand. Die Möglichkeit, beispielsweise auch denjenigen im Rahmen der Ex-Post-Triage eine Beatmung entziehen zu können, die bereits eine solche bekommen, sollte jemand anderes mit besseren Erwartungen diese brauchen, wurde ernsthaft vorgeschlagen. Und nun sollen wir darüber jubeln, dass dieser Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Lauterbach zurückgezogen wurde und das als Erfolg feiern? Wer sich intensiv mit dieser Diskussion und dem nun vorliegenden Referentenentwurf aus dem Hause von Karl Lauterbach beschäftigt und nicht will, dass behinderte Menschen eine weitere ethische Schlappe einfahren, schüttelt nur noch den Kopf.

Auch die neue Bundesregierung scheint es nicht verkraften zu können, dass das Leben behinderter Menschen gleich viel wert sein soll, wie das Leben nichtbehinderter Menschen, wenn diese gleichzeitig Hilfe brauchen. Da werden Konstrukte gezimmert, die dann doch ermöglichen, dass Ärzt*innen entscheiden können, dass behinderte Menschen nur die zweite Wahl sind. Daraus leitet sich wahrscheinlich auch der Widerwillen gegen eine Randomisierung – also ein Zufallsprinzip – ab, wonach alle Patient*innen gleichwertig sind. Und da ist dann auch noch der neue Rekord im Hinblick auf kurze Einladungsfristen zu Anhörungen bzw. Partizipationsprozessen. Das Bundesgesunheitsministerium hat doch tatsächlich die Schallgrenze von unter 40 Stunden von der Einladung per Mail zum Austausch in Sachen Triage unterschritten – peinlich, peinlich! Hier steht uns also noch ein harter Kampf im Herbst bevor, wenn die gesetzlichen Regelungen zur Triage im Bundestag diskutiert und beschlossen werden. Die behindertenpolitischen Sprecher*innen der einzelnen Fraktionen können dabei jegliche Unterstützung vor allem vonseiten der Gesundheitspolitiker*innen brauchen.

Ein neuer Ton in Sachen Behindertenpolitik

Was meines Erachtens lobenswert hervorzuheben ist, ist die Tatsache, dass die Reden zur Behindertenpolitik in der neuen Legislaturperiode im Bundestag ein wesentlich höheres Niveau erreicht haben. In der letzten Legislaturperiode tat es zuweilen richtig weh, wenn man so manchen Reden aus den Reihen der regierenden CDU/CSU und SPD zur Behindertenpolitik mit all den Rechtfertigungen, warum keine besseren Gesetze verabschiedet werden konnten, und dem Gedankengut des letzten Jahrhunderts anhören musste. Auch wenn man sich nun zuweilen die Augen reibt, was die CDU/CSU plötzlich fordert, sie aber selbst Jahrzehnte lang vehement verhindert hat, sind die Redebeiträge zumindest von Hubert Hüppe bereichernd. Auch der kritische Blick von Sören Pellmann von der Linksfraktion tut dem Parlament weiterhin gut, auch wenn die Anträge der Opposition selbst meist abgelehnt werden, wie bisher beispielsweise beim Thema Arbeit und Partizipation.

Die Redner*innen der Regierungskoalition, wie Corinna Rüffer und Stephanie Aeffner von den Grünen, Takis Mehmet Ali von der SPD und Jens Beeck von der FDP, können bisher noch darauf zurückgreifen, was im Koalitionsvertrag verankert ist. Mit zunehmendem Fortschreiten dieser Legislaturperiode nutzt sich dieser Effekt und Ausblick allerdings zunehmend ab und weicht der Frage, was denn wann genau angepackt werden soll, bzw. schon getan wurde. Und genau hier liegt noch eine große Schwäche der Regierungskoalition, dass es keinen klaren Zeitplan für die einzelnen Initiativen und noch nicht viel konkretes vorzuweisen gibt. Die Ankündigung von Hubertus Heil beim Jahresempfang des Bundesbehindertenbeauftragten, dass im Herbst die Reform der Ausgleichsabgabe angepackt werden soll und eine neue Stufe für Null-Beschäftiger – also für beschäftigungspflichtige Betriebe, die keinen einzigen behinderten Menschen beschäftigten – kommen soll, gibt hier wenigsten eine erste Orientierung. In Sachen Barrierefreiheit und bei anderen wichtigen Fragen gibt es noch keine verlässliche zeitliche Orientierung – und hier ist die Ungeduld besonders groß.

Gerade noch die Kurve gekriegt

Auch wenn man der neuen Regierungskoalition zugute halten muss, dass sie noch einige Altlasten der alten Bundesregierung mit sich herumschleppen muss, muss diese meines Erachtens sehr vorsichtig sein, hoffnungsvolle Mitstreiter*innen nicht auf dem Weg zu Veränderungen zu verlieren, in dem diese unnötig enttäuscht werden. Ein solcher Punkt war beispielsweise, dass die Mittel für den barrierefreien Umbau von Wohnungen plötzlich nicht mehr im Haushalt für dieses Jahr verankert waren. Hier hat die Koalition unter anderem auch mit Hilfe der Kritik der Verbände gerade noch die Kurve gekriegt und die Mittel wieder in den Nachtragshaushalt für dieses und die Haushaltsplanungen für die weiteren Jahre hineinbekommen. Alles andere wäre peinlich und eine erhebliche Belastung für die Glaubwürdigkeit gewesen.

Gerade im Hinblick auf die Belastung der Regierungsarbeit mit der unsäglichen Triage-Diskussion im Bundesministerium für Gesundheit gilt hier meines Erachtens größte Wachsamkeit, dass Verbündete nicht durch weitere Unachtsamkeiten bzw. Verschlechterungen verprellt werden. Denn klar ist, dass die geplanten behindertenpolitischen Vorhaben keine Selbstläufer sind und der Unterstützung und des Drucks der Verbände und von behinderten Menschen selbst bedürfen, damit diese im Parlament die nötigen Mehrheiten finden.

Erste Verbesserungen wurden erreicht

Am 3. Juni hat der Deutsche Bundestag eine Reihe von zentralen sozialpolitischen Maßnahmen wie die Ausweitung der Minijobgrenze, die Wiedereinführung des Nachholfaktors und die jährliche Rentenanpassung beschlossen. Auch der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro pro Stunde steigen und Leistungen für Erwerbsminderungsbestandsrenten werden verbessert. „Endlich werden langjährige Forderungen des SoVD umgesetzt – vor allem beim Mindestlohn und den Erwerbsminderungsrenten“, erklärte dazu beispielsweise der Präsident des Sozialverband Deutschland (SoVD), für den der 3. Juni 2022 ein wichtiger Tag für die Sozialpolitik darstellt. Viele Jahre haben sich eine Reihe von Verbänden dafür eingesetzt, dass die Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner*innen aus den Jahren 2014 und 2019 auch auf den Bestand ausgeweitet werden. Das beschlossene Rentenpaket sieht Zuschläge in Höhe von 7,5 Prozent und 4,5 Prozent vor, gestaffelt nach dem erstmaligen Bezug einer Erwerbsminderungsrente. Auch wenn diese Erhöhung höher ausfallen hätte können, wurde hier ein Schritt vorwaärts geschafft. Dieses Beispiel zeigt, dass diese Legislaturperiode durchaus Ansatzpunkte für Verbesserungen bietet.

Was man nicht sieht

Während der öffentliche Fokus meist auf die Aktivitäten im Bundestag gerichtet ist, spielt sich auch viel behindertenpolitisch Interessantes in den einzelnen Ministerien unterhalb der Gesetzgebung in der Umsetzung von Gesetzen und Regelungen ab. Für die Behindertenpolitik besonders relevant ist hier das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), das derzeit noch viel mit der Umsetzung einer Reihe von Aufgaben aus der letzten Legislaturperiode beschäftigt ist und auf verschiedenen Ebenen zum Teil sehr intensiv mit den Behinderten- und Selbstvertretungsverbänden kommuniziert.

Die langfristige Finanzierung der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatungsstellen (EUTBs) wurde bereits letztes Jahr vom BMAS mittels einer Verordnung in trockene Tücher gepackt, so dass nun in den nächsten Monaten die Bescheide für die Förderung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31.12.2029 zugestellt werden dürften.

Die Verordnung zum wegen seiner eingeschränkten Wirkung in vielerlei Hinsicht kritisierten Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), mit der konkrete Barrierefreiheitsanforderungen für die Produkte und Dienstleistungen im Anwendungsbereich des BFSG festgelegt werden, hat das Gesetzgebungsverfahren anscheinend erfolgreich durchlaufen. Sie dürfte demnächst im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

Im Sommer 2022 soll voraussichtlich die Assistenzhundeverordnung fertigstellt und die Verbände hierzu beteiligt werden. Die Verordnung soll Standards für die Ausbildung und Prüfung von Assistenzhunden beinhalten, Anforderungen an Ausbildungsstätten und Prüfer*innen regeln und zudem die Anerkennung von bereits ausgebildeten Assistenzhunden festlegen. Die Regelungen zu einer einheitlichen Kennzeichnung von Assistenzhunden soll schließlich den Haltern den problemlosen Zutritt mit ihrem Hund ermöglichen.

Die Repräsentativbefragung zur Teilhabe der Menschen mit Behinderungen ist am 15. Juni 2022 veröffentlicht worden (Link: https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2022/eigene-stimme-repraesentativ-repraesentativbefragung-teilhabe-online.html) Die Studie untersucht die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in zentralen Lebensbereichen. Auf Grundlage einer repräsentativen Bevölkerungsstichprobe wurden 22.000 Personen ab 16 Jahren mit und ohne Beeinträchtigungen in Privathaushalten befragt, sowie weitere 3.350 Personen, die in besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen oder Senioreneinrichtungen leben. Ein großer Fortschritt für die Teilhabeforschung besteht in der systematischen Einbeziehung von Personenkreisen, die aufgrund ihrer Beeinträchtigungen oder ihrer Wohnform in aller Regel nur selten durch Befragungen erreicht werden.

Ausblick

Und nun geht es für das BMAS und andere Ministerien darum, die Vorarbeiten für entsprechende Gesetzgebungsinitiativen wie beispielsweise zur Barrierefreiheit, zum Thema Arbeit bzw. zu Verbesserungen bei der barrierefreien Nutzung der Bahn zu leisten. Zudem laufen derzeit noch eine Reihe von Forschungsprojekten, deren Ergebnisse dann hoffentlich schnell die Grundlage für versprochene behindertenpolitische Initiativen bilden. Sei es das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz, die Entlohnung in den Werkstätten, die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes oder die Reformvorschläge für das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – zu tun gibt es hier immens viel, wenn die UN-Behindertenrechtskonvention, die aus irgendwelchen unbekannten Gründen keinerlei Erwähnung im Koalitionsvertrag fand, konsequent umgesetzt werden soll. Hier lauert sehr viel Arbeit, wenn der Koalitionsvertrag nur annhähernd ernst genommen wird.

Die Ungeduld wächst

Während der eine oder die andere nach den ersten 200 Tagen durchaus dazu geneigt sein könnte, das Resümee mit den Worten „Außer Spesen nichts gewesen“ zusammenzufassen, lohnt sich meines Erachtens bei so mancher Enttäuschung über das schleppende Tempo der nötigen Veränderungen ein tiefergehender Blick darauf, wie sich die Koalition behindertenpolitisch aufgestellt hat und vor allem, wie wir es schaffen, so viel wie möglich aus dem Koalitionsvertrag möglichst gut umzusetzen. Daher wäre es viel zu früh, die Flinte ins Korn zu werfen, denn wenn nicht wir behinderte Menschen uns für unsere Rechte, Teilhabe, Selbstbestimmung, Partizipation und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention stark machen, wer soll das sonst tun? Dafür brauchen wir gerade in der Regierungskoalition, aber auch in der Opposition gute und viele Verbündete. Hauchen wir also dem Schiff der rot-.grün-gelben Regierungskoalition kräftigen Rückenwind ein, damit diese zügig vorankommt und dabei nicht vom Kurs abkommt.

Link zu einer Zusammenstellung der im Koalitionsvertrag von rot-grün-gelb verankerten Maßnahmen zur Barrierefreiheit und zum Koalitionsvertrag