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Berlin (kobinet) Die 26jährige Berlinerin Sonja M. (der Name wurde geändert, weil die Beschwerdeführerin anonym bleiben will) reichte am 26. September 2022 – vertreten durch Professorin Dr. Theresia Degener und die Rechtsanwält*innen Ronska Grimm und Lea Beckmann – Verfassungsbeschwerde beim Landesverfassungsgerichtshof Berlin ein. Sie hat 2020 Anzeige erstattet und ausgesagt, dass sie von ihrem Vorgesetzten in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen sexuell belästigt wurde. Sie wehrt sich dagegen, dass die Berliner Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen den Beschuldigten eingestellt hat, weil sie angeblich nicht fähig sei, eine Aussage zu machen. Ihre Rechtsanwält*innen kritisieren gravierende fachliche Mängel in der Begutachtung und sehen in der fehlenden Würdigung der Aussage ihrer Mandantin und ihrer Behandlung im Ermittlungsverfahren eine strukturelle Diskriminierung gegen Frauen mit Behinderungen.









































