
Foto: Gerhard Bartz
DORTMUND (kobinet) Die Internationale Fördergemeinschaft Kinder- und Jugendrehabilitation (rehaKIND) hat eine erste Bilanz zur Umsetzung der beschleunigten Genehmigung von Hilfsmittelverordnungen aus den SPZ/ MZEB nach §33 Absatz 5c SGB V gezogen. Immerhin könnten auf dem Weg dieser gesetzlich vorgegebenen Verfahrensweise rund zwölf Millionen Euro eingespart werden. Trotz klarer gesetzlicher Vorgaben dieser seit März 2025 geltende Regelung bei vorliegenden Verordnungen oder Empfehlungen durch Fachärztinnen und Fachärzten aus den SPZ (Sozialpädiatrische Zentren) /MZEB (Medizinischen Zentren für Menschen mit Behinderung), setzen einige große und regionale Krankenkassen nach Einschätzung von rehaKIND diese Regelung nicht um.








































