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Bundesministerium für Gesundheit soll der Barrierefreiheit von Arztpraxen mehr Aufmerksamkeit schenken

Psychologe im Gespräch mit Patientin im Rollstuhl
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Foto: Elf-Moondance In neuem Fenster öffnen via Pixabay In neuem Fenster öffnen

WEIMAR (kobinet) Im Verlaufe der 98. Gesundheitsministerkonferenz der Bundesländer, welche am 11. und 12. Juni 2025 im thüringischen Weimar stattgefunden hat, haben sich die Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Bundesländer im Rahmen ihrer umfangreichen Tagesordnung auch mit weiteren Schritten zur Verbesserung der Barrierefreiheit von Arztpraxen beschäftigt.

Zu diesem Tagesordnungspunkt haben die Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Bundesländer folgenden Beschluss gefasst:

  1. ) Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) wird gebeten, die Einführung eines Vergütungszuschlages zu prüfen, um den besonderen Bedürfnissen von Frauen und Mädchen mit Behinderung bei gynäkologischen Behandlungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) Rechnung zu tragen.
  2. Die Ministerinnen und Minister sowie die Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit bitten das Bundesministerium für Gesundheit, zu prüfen, wie die Rückmeldequote bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten hinsichtlich der Informationen zu den Zugangsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen gemäß § 75 Abs. 1a SGB V erhöht werden könnte.