WEIMAR (kobinet)
In Weimar gab es ein wichtiges Treffen.
Das Treffen war vom 11. Juni bis 12. Juni 2025.
Bei dem Treffen waren Politikerinnen und Politiker aus ganz Deutschland.
Diese Politikerinnen und Politiker sind für die Gesundheit zuständig.
Bei dem Treffen haben sie über viele Themen gesprochen.
Ein wichtiges Thema war: Wie können Arzt-Praxen barriere-freier werden?
Barriere-Freiheit bedeutet: Jeder Mensch soll überall mitmachen können und alles verstehen können.
Wenn es keine Hindernisse gibt, ist etwas barrierefrei.
Die Politikerinnen und Politiker haben 2 wichtige Entscheidungen getroffen:
Erste Entscheidung:
Frauen und Mädchen mit Behinderung brauchen beim Frauen-Arzt oft besondere Hilfe.
Diese besondere Hilfe kostet mehr Zeit und Geld.
Deshalb sollen Frauen-Ärzte dafür mehr Geld bekommen.
Das Bundes-Ministerium für Gesundheit soll das prüfen.
Zweite Entscheidung:
Es gibt ein Gesetz.
Das Gesetz sagt: Ärzte sollen Informationen geben.
Die Informationen sind über Barriere-Freiheit in ihrer Praxis.
Zum Beispiel: Gibt es einen Aufzug?
Oder: Ist die Praxis für Roll-Stuhl-Fahrer zugänglich?
Aber viele Ärzte geben diese Informationen nicht weiter.
Das Bundes-Ministerium für Gesundheit soll prüfen:
Wie können mehr Ärzte dazu gebracht werden, diese Informationen zu geben?

Foto: Elf-Moondance In neuem Fenster öffnen via Pixabay In neuem Fenster öffnen
WEIMAR (kobinet) Im Verlaufe der 98. Gesundheitsministerkonferenz der Bundesländer, welche am 11. und 12. Juni 2025 im thüringischen Weimar stattgefunden hat, haben sich die Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Bundesländer im Rahmen ihrer umfangreichen Tagesordnung auch mit weiteren Schritten zur Verbesserung der Barrierefreiheit von Arztpraxen beschäftigt.
Zu diesem Tagesordnungspunkt haben die Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Bundesländer folgenden Beschluss gefasst:
- ) Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) wird gebeten, die Einführung eines Vergütungszuschlages zu prüfen, um den besonderen Bedürfnissen von Frauen und Mädchen mit Behinderung bei gynäkologischen Behandlungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) Rechnung zu tragen.
- Die Ministerinnen und Minister sowie die Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit bitten das Bundesministerium für Gesundheit, zu prüfen, wie die Rückmeldequote bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten hinsichtlich der Informationen zu den Zugangsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen gemäß § 75 Abs. 1a SGB V erhöht werden könnte.

Foto: Elf-Moondance In neuem Fenster öffnen via Pixabay In neuem Fenster öffnen
WEIMAR (kobinet) Im Verlaufe der 98. Gesundheitsministerkonferenz der Bundesländer, welche am 11. und 12. Juni 2025 im thüringischen Weimar stattgefunden hat, haben sich die Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Bundesländer im Rahmen ihrer umfangreichen Tagesordnung auch mit weiteren Schritten zur Verbesserung der Barrierefreiheit von Arztpraxen beschäftigt.
Zu diesem Tagesordnungspunkt haben die Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Bundesländer folgenden Beschluss gefasst:
- ) Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) wird gebeten, die Einführung eines Vergütungszuschlages zu prüfen, um den besonderen Bedürfnissen von Frauen und Mädchen mit Behinderung bei gynäkologischen Behandlungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) Rechnung zu tragen.
- Die Ministerinnen und Minister sowie die Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit bitten das Bundesministerium für Gesundheit, zu prüfen, wie die Rückmeldequote bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten hinsichtlich der Informationen zu den Zugangsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen gemäß § 75 Abs. 1a SGB V erhöht werden könnte.




