BERLIN (kobinet)
Es gibt einen neuen Bericht von der Schlichtungs-Stelle BGG.
BGG ist kurz für: Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Dieses Gesetz sorgt dafür, dass Menschen mit Behinderung gleich behandelt werden.
Alle sollen die gleichen Chancen haben und niemand soll benachteiligt werden.
Die Schlichtungs-Stelle hilft Menschen mit Behinderungen.
Wenn sie Probleme haben.
Der Bericht ist für das Jahr 2024.
Im Jahr 2024 gab es mehr Anträge als in den Jahren davor.
So viele Anträge gab es:
- 2022: 189 Anträge
- 2023: 267 Anträge
- 2024: 330 Anträge
Das sind 75 Prozent mehr Anträge als 2022.
Prozent ist ein Teil von 100.
50 Prozent bedeutet: die Hälfte von allem.
Die Menschen hatten verschiedene Probleme:
- 43 Prozent: Benachteiligung wegen der Behinderung
- 28 Prozent: Probleme mit Assistenz-Hunden
- 7 Prozent: Probleme mit barriere-freier Computer-Technik
- 4 Prozent: Probleme mit barriere-freien Gebäuden
- 2 Prozent: Probleme mit Gebärden-Sprache und anderen Hilfen
- 2 Prozent: Probleme mit schwer verständlichen Briefen und Formularen
- 14 Prozent: Andere Probleme
Bei 75 Prozent der Fälle gab es eine gute Lösung.
Das heißt: Beide Seiten waren zufrieden.
Den ganzen Bericht können Sie hier lesen: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Foto: H. Smikac
BERLIN (kobinet) Jetzt wurde der achte Jahresbericht der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) - kurz Schlichtungsstelle BGG - veröffentlicht. Im Jahr 2024 sind demnach die Fallzahlen erneut gestiegen. Waren es im Jahr 2022 noch 189 Schlichtungsanträge, so konnte das Team der Schlichterinnen und Schlichter nach 267 Anträgen 2023 im Jahr 2024 einen weiteren Anstieg auf 330 Anträge verzeichnen. Damit lagen die Antragszahlen 2024 um rund 75 Prozent höher als 2022.
Die Schlichtungsstelle BGG wurde 2024 insgesamt 330 Mal in Anspruch genommen. Die Themenfelder umfassen erneut in großem Umfang
- das „Benachteiligungsverbot“ (43 Prozent),
- die „Barrierefreie Informationstechnik“ (7 Prozent),
- das „Recht auf Gebärdensprache und andere Kommunikationshilfen“ (2 Prozent)
- und verstärkt das Thema „Assistenzhunde“ (28 Prozent).
Weitere Themenbereiche waren die „physische Barrierefreiheit“ (4 Prozent) und die „Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken/Verständlichkeit/Leichte Sprache“ (2 Prozent). 14 Prozent der Anträge betrafen sonstige Themen, für die die Schlichtungsstelle im Regelfall nicht zuständig war, beispielsweise Verbraucherstreitigkeiten, Asylanträge oder Arzthaftungsfälle.
2024 konnte bei drei Vierteln (75 Prozent) der Verfahren, die nicht – beispielsweise wegen Unzuständigkeit – vorzeitig beendet wurden, eine gütliche Einigung erzielt werden.
Den kompletten Jahresbericht 2024 der Schlichtungsstelle BGG kann auf der Homepage der Schlichtungsstelle BGG abgerufen werden.

Foto: H. Smikac
BERLIN (kobinet) Jetzt wurde der achte Jahresbericht der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) - kurz Schlichtungsstelle BGG - veröffentlicht. Im Jahr 2024 sind demnach die Fallzahlen erneut gestiegen. Waren es im Jahr 2022 noch 189 Schlichtungsanträge, so konnte das Team der Schlichterinnen und Schlichter nach 267 Anträgen 2023 im Jahr 2024 einen weiteren Anstieg auf 330 Anträge verzeichnen. Damit lagen die Antragszahlen 2024 um rund 75 Prozent höher als 2022.
Die Schlichtungsstelle BGG wurde 2024 insgesamt 330 Mal in Anspruch genommen. Die Themenfelder umfassen erneut in großem Umfang
- das „Benachteiligungsverbot“ (43 Prozent),
- die „Barrierefreie Informationstechnik“ (7 Prozent),
- das „Recht auf Gebärdensprache und andere Kommunikationshilfen“ (2 Prozent)
- und verstärkt das Thema „Assistenzhunde“ (28 Prozent).
Weitere Themenbereiche waren die „physische Barrierefreiheit“ (4 Prozent) und die „Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken/Verständlichkeit/Leichte Sprache“ (2 Prozent). 14 Prozent der Anträge betrafen sonstige Themen, für die die Schlichtungsstelle im Regelfall nicht zuständig war, beispielsweise Verbraucherstreitigkeiten, Asylanträge oder Arzthaftungsfälle.
2024 konnte bei drei Vierteln (75 Prozent) der Verfahren, die nicht – beispielsweise wegen Unzuständigkeit – vorzeitig beendet wurden, eine gütliche Einigung erzielt werden.
Den kompletten Jahresbericht 2024 der Schlichtungsstelle BGG kann auf der Homepage der Schlichtungsstelle BGG abgerufen werden.




