Untereisesheim (kobinet)
Es gibt einen Beruf mit dem Namen Heilerziehungspfleger oder Heilerziehungspflegerin.
Diesen Namen finden viele Menschen nicht gut.
Der Name passt nicht zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen.
Menschen mit Behinderungen sollen selbst bestimmen können.
Es gibt eine Arbeits-Gruppe für die Ausbildung von Heilerziehungs-Pflegern.
Diese Arbeits-Gruppe heißt: BAG HEP.
BAG HEP bedeutet: Bundes-Arbeits-Gemeinschaft der Heilerziehungs-Pfleger.
Das ist eine Gruppe von Menschen, die sich um die Ausbildung in diesem Beruf kümmert.
Die Arbeits-Gruppe hat über einen neuen Namen nachgedacht.
Die Menschen in der Arbeits-Gruppe haben viele Vorschläge gemacht.
Sie haben über 19 verschiedene Namen besprochen.
Am Ende haben sie 3 Namen ausgewählt:
- Teilhabe-Pädagoge oder Teilhabe-Pädagogin
- Fachkraft für Inklusion und Teilhabe
- Inklusions- und Teilhabe-Pädagoge oder Inklusions- und Teilhabe-Pädagogin
Jetzt sollen alle Menschen über diese Namen sprechen.
Zum Beispiel:
- Schulen
- Menschen mit Behinderungen
- Andere wichtige Personen
Sie können auch mit-sprechen.
Schreiben Sie eine E-Mail an: [email protected]
Was machen Heilerziehungs-Pfleger?
Sie helfen Menschen mit Behinderungen.
Sie unterstützen diese Menschen im Leben.
Sie helfen dabei:
- Bei der Teilhabe am Leben
- Bei der Bildung
- Bei der Pflege
Warum soll der Name geändert werden?
Der alte Name ist nicht mehr richtig.
Das Wort „heilen" passt nicht.
Menschen mit Behinderungen müssen nicht geheilt werden.
Das Wort „erziehen" passt auch nicht.
Erwachsene Menschen brauchen keine Erziehung.
Erziehung bedeutet: Kindern beibringen, wie sie sich verhalten sollen.
Erwachsene Menschen mit Behinderungen sind aber keine Kinder.
Die Arbeits-Gruppe will einen besseren Namen finden.
Der neue Name soll zeigen:
- Was die Menschen in diesem Beruf wirklich machen
- Dass Menschen mit Behinderungen selbst bestimmen können
2025 wird über die Namen entschieden.
Dann soll der beste Name ausgewählt werden.
Mehr Informationen finden Sie hier: https://bag-hep.de/aktuell/neue-namen

Foto: Susanne Göbel
Untereisesheim (kobinet) "Heilerziehungspflege", ein Begriff, der mit einer modernen, an den Menschenrechten und Selbstbestimmung orientierten, Behindertenpolitik nichts zu tun hat. Ein Begriff, der aus den Reihen der Behindertenbewegung immer wieder kritisiert wird. Diese Kritik ist mittlerweile auch bei der Bundesarbeitsgemeinschaft der Ausbildungsstätten für Heilerziehungspflege in Deutschland so angekommen, dass auf der letzten Mitgliederversammlung intensiv darüber diskutiert wurde und Alternativvorschläge für die Berufsbezeichnung entwickelt wurden. "Teilhabe-Pädagog:in", "Fachkraft für Inklusion und Teilhabe" oder "Inklusions- und "Teilhabepädagog:in" sind nach Informationen des Verbands derzeit im Rennen.
„Insgesamt 19 konkrete Namensvorschläge und Ideen wurden bei der BAG HEP Mitgliederversammlung im November 2024 diskutiert, wobei in einer eindeutigen Abstimmung Zuneigungspunkte verteilt wurden, die zu drei konkreten alternativen Namensvorschlägen führten:
- Teilhabe-Pädagog:in
- Fachkraft für Inklusion und Teilhabe
- Inklusions- und Teilhabepädagog:in
Der Vorstand der BAG HEP, in der mehr als die Hälfte aller HEP-Schulen in der Bundesrepublik vertreten sind, wurde beauftragt diese konkreten Vorschläge mit allen für diese Fragestellung bedeutsamen Partner:innen zu diskutieren. Möchten Sie mitdiskutieren? Wir freuen uns über Beiträge an [email protected]„, heißt es auf der Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Ausbildungsstätten für Heilerziehungspflege in Deutschland.
In der Presseinformation zum Diskussionsprozess für die Änderung der Berufsbezeichnung heißt es: „Im November 2024 fand die Mitgliederversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Ausbildungsstätten für Heilerziehungspflege in Deutschland e. V. (BAG HEP) in Jena statt. Dort wurde die intensive Diskussion über die Veränderung der in die Jahre gekommenen und oft missverständlich gedeuteten Berufsbezeichnung ‚Heilerziehungspfleger:in‘ fortgeführt. Mit den drei alternativen Berufsbezeichnungs-Begriffen ‚Teilhabe-Pädagog:in‘, ‚Fachkraft für Inklusion und Teilhabe‘ und ‚Inklusions- und Teilhabepädagog:in‘ geht die BAG HEP den nächsten Schritt auf dem Weg zu einer neuen Berufsbezeichnung und möchte die fachliche Diskussion mit allen betroffenen Gruppierungen weiter anregen.“
Heilerziehungspfleger:innen (HEP) begleiten nach Informationen des Verbands Menschen mit Unterstützungsbedarf in unterschiedlichen Lebensbereichen. Das Kernziel der Tätigkeiten bestehe darin, die Lebensqualität für Menschen mit Assistenzbedarf zu verbessern. Hierbei seien das selbstbestimmte Leben und die Möglichkeiten zur Teilhabe an der Gemeinschaft zentrale Kernthemen. Im Beruf würden deshalb die Felder der Teilhabe, Bildung und Pflege multiprofessionell miteinander verknüpft.
„Die Berufsbezeichnung ‚Heilerziehungspfleger:in‘ steht – zurecht – seit vielen Jahren in der Diskussion. Von Fachleuten wird sie nicht mehr als passend für das sich weiterentwickelnde Berufsbild angesehen, da zentrale Bestandteile der Berufsbezeichnung (wie ‚heilen‘ oder ‚erziehen‘) heute missverständlich gedeutet oder sogar – insbesondere von Selbstvertreter:innen – abgelehnt werden. In den letzten Jahrzehnten gab es immer wieder unterschiedliche Impulse in Richtung einer neuen Berufsbezeichnung. Deutlich war hierbei, dass sich eine Vielzahl der Diskutierenden für eine neue Berufsbezeichnung stark macht, allerdings fehlt bis heute eine von den meisten Akteur:innen akzeptierte griffige Formulierung für eine neue Berufsbezeichnung. 2022 wurde der Vorstand der BAG HEP von den Mitgliedern beauftragt, einen partizipativen Prozess zur Entwicklung einer neuen Berufsbezeichnung anzustoßen. Geklärt werden mussten dabei die Fragen, welche neuen Begriffe stimmige, aktuelle und attraktive Alternativen zum bisherigen Begriff darstellen und wie ein Prozess zur Findung einer neuen Berufsbezeichnung unter breiter Beteiligung aller bedeutsamen Akteure gestaltet werden kann. 2023 ging die BAG HEP dann einen Schritt weiter. Der konkrete Berufsbezeichnungsvorschlag ‚Teilhabe-Bildungs-Pfleger:in‘, in dem die Kernaufgaben des Berufs benannt werden, sollte in allen Bundesländern auf der Ebene der Fachschulen und der Landesarbeitsgemeinschaften diskutiert werden. Die Ergebnisse dieser Diskussionen wurden nun bei der diesjährigen Mitgliederversammlung der BAG HEP gesichtet, gebündelt und intensiv diskutiert“, heißt es weiter vonseiten des Verbands.
Hierbei kristallisieren sich drei zentrale Fragestellungen heraus:
„1. Es muss überlegt werden, ob der Begriff ‚Pflege‘ in einer neuen Berufsbezeichnung enthalten sein soll. Es ist klar, dass für Menschen, die auf Pflege angewiesen sind, diese eine notwendige Voraussetzung für Teilhabe ist. Im Hinblick auf die neue Berufsbezeichnung, kann aber auch argumentiert werden, dass Pflege als essentieller Bestandteil von ‚Teilhabe‘ nicht explizit aufgeführt werden muss.
2. Diskutiert wird auch, ob der Begriff ‚Inklusion‘ als gesellschaftliche Utopie in der Namensgebung aufgegriffen werden soll, oder ob der Begriff der ‚Teilhabe‘ stimmiger das Aufgabenfeld von Fachkräften umschreibt.
3. Eine weitere Kernfragestellung ist, ob es konkrete Begriffe gibt, welche die Zuordnung zur Stufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR 6) verdeutlichen. Zur Erinnerung: Die Heilerziehungspflege-Ausbildung findet bundesweit an Fachschulen statt und führt zum ‚Bachelor professional in Sozialwesen‘ und ist somit auf der Ebene 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens verortet.“
Die Ergebnisse der Diskussionen auf Länderebene wurden nun bei der BAG HEP zusammengeführt. Insgesamt 19 konkrete Namensvorschläge und Ideen wurden diskutiert, wobei in einer eindeutigen Abstimmung Zuneigungspunkte verteilt wurden, die zu drei konkreten alternativen Namensvorschlägen führten:
– Teilhabe-Pädagog:in
– Fachkraft für Inklusion und Teilhabe
– Inklusions- und Teilhabepädagog:in
Der Vorstand der BAG HEP, in der mehr als die Hälfte aller HEP-Schulen in der Bundesrepublik vertreten sind, wurde beauftragt diese konkreten Vorschläge mit allen für diese Fragestellung bedeutsamen Partner:innen zu diskutieren. Die Ergebnisse und eventuell in der Diskussion entstehenden weiteren Begriffsvorschläge sollen dann bei der Mitgliederversammlung der BAG HEP 2025 vorgestellt werden und sollen als Grundlage dienen, ein Verfahren zur Änderung der Berufsbezeichnung einleiten zu können. „Möchten Sie mitdiskutieren? Wir freuen uns über Beiträge an [email protected]„, heißt es zum Schluss in der Presseinformation des Verbands.

Foto: Susanne Göbel
Untereisesheim (kobinet) "Heilerziehungspflege", ein Begriff, der mit einer modernen, an den Menschenrechten und Selbstbestimmung orientierten, Behindertenpolitik nichts zu tun hat. Ein Begriff, der aus den Reihen der Behindertenbewegung immer wieder kritisiert wird. Diese Kritik ist mittlerweile auch bei der Bundesarbeitsgemeinschaft der Ausbildungsstätten für Heilerziehungspflege in Deutschland so angekommen, dass auf der letzten Mitgliederversammlung intensiv darüber diskutiert wurde und Alternativvorschläge für die Berufsbezeichnung entwickelt wurden. "Teilhabe-Pädagog:in", "Fachkraft für Inklusion und Teilhabe" oder "Inklusions- und "Teilhabepädagog:in" sind nach Informationen des Verbands derzeit im Rennen.
„Insgesamt 19 konkrete Namensvorschläge und Ideen wurden bei der BAG HEP Mitgliederversammlung im November 2024 diskutiert, wobei in einer eindeutigen Abstimmung Zuneigungspunkte verteilt wurden, die zu drei konkreten alternativen Namensvorschlägen führten:
- Teilhabe-Pädagog:in
- Fachkraft für Inklusion und Teilhabe
- Inklusions- und Teilhabepädagog:in
Der Vorstand der BAG HEP, in der mehr als die Hälfte aller HEP-Schulen in der Bundesrepublik vertreten sind, wurde beauftragt diese konkreten Vorschläge mit allen für diese Fragestellung bedeutsamen Partner:innen zu diskutieren. Möchten Sie mitdiskutieren? Wir freuen uns über Beiträge an [email protected]„, heißt es auf der Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Ausbildungsstätten für Heilerziehungspflege in Deutschland.
In der Presseinformation zum Diskussionsprozess für die Änderung der Berufsbezeichnung heißt es: „Im November 2024 fand die Mitgliederversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Ausbildungsstätten für Heilerziehungspflege in Deutschland e. V. (BAG HEP) in Jena statt. Dort wurde die intensive Diskussion über die Veränderung der in die Jahre gekommenen und oft missverständlich gedeuteten Berufsbezeichnung ‚Heilerziehungspfleger:in‘ fortgeführt. Mit den drei alternativen Berufsbezeichnungs-Begriffen ‚Teilhabe-Pädagog:in‘, ‚Fachkraft für Inklusion und Teilhabe‘ und ‚Inklusions- und Teilhabepädagog:in‘ geht die BAG HEP den nächsten Schritt auf dem Weg zu einer neuen Berufsbezeichnung und möchte die fachliche Diskussion mit allen betroffenen Gruppierungen weiter anregen.“
Heilerziehungspfleger:innen (HEP) begleiten nach Informationen des Verbands Menschen mit Unterstützungsbedarf in unterschiedlichen Lebensbereichen. Das Kernziel der Tätigkeiten bestehe darin, die Lebensqualität für Menschen mit Assistenzbedarf zu verbessern. Hierbei seien das selbstbestimmte Leben und die Möglichkeiten zur Teilhabe an der Gemeinschaft zentrale Kernthemen. Im Beruf würden deshalb die Felder der Teilhabe, Bildung und Pflege multiprofessionell miteinander verknüpft.
„Die Berufsbezeichnung ‚Heilerziehungspfleger:in‘ steht – zurecht – seit vielen Jahren in der Diskussion. Von Fachleuten wird sie nicht mehr als passend für das sich weiterentwickelnde Berufsbild angesehen, da zentrale Bestandteile der Berufsbezeichnung (wie ‚heilen‘ oder ‚erziehen‘) heute missverständlich gedeutet oder sogar – insbesondere von Selbstvertreter:innen – abgelehnt werden. In den letzten Jahrzehnten gab es immer wieder unterschiedliche Impulse in Richtung einer neuen Berufsbezeichnung. Deutlich war hierbei, dass sich eine Vielzahl der Diskutierenden für eine neue Berufsbezeichnung stark macht, allerdings fehlt bis heute eine von den meisten Akteur:innen akzeptierte griffige Formulierung für eine neue Berufsbezeichnung. 2022 wurde der Vorstand der BAG HEP von den Mitgliedern beauftragt, einen partizipativen Prozess zur Entwicklung einer neuen Berufsbezeichnung anzustoßen. Geklärt werden mussten dabei die Fragen, welche neuen Begriffe stimmige, aktuelle und attraktive Alternativen zum bisherigen Begriff darstellen und wie ein Prozess zur Findung einer neuen Berufsbezeichnung unter breiter Beteiligung aller bedeutsamen Akteure gestaltet werden kann. 2023 ging die BAG HEP dann einen Schritt weiter. Der konkrete Berufsbezeichnungsvorschlag ‚Teilhabe-Bildungs-Pfleger:in‘, in dem die Kernaufgaben des Berufs benannt werden, sollte in allen Bundesländern auf der Ebene der Fachschulen und der Landesarbeitsgemeinschaften diskutiert werden. Die Ergebnisse dieser Diskussionen wurden nun bei der diesjährigen Mitgliederversammlung der BAG HEP gesichtet, gebündelt und intensiv diskutiert“, heißt es weiter vonseiten des Verbands.
Hierbei kristallisieren sich drei zentrale Fragestellungen heraus:
„1. Es muss überlegt werden, ob der Begriff ‚Pflege‘ in einer neuen Berufsbezeichnung enthalten sein soll. Es ist klar, dass für Menschen, die auf Pflege angewiesen sind, diese eine notwendige Voraussetzung für Teilhabe ist. Im Hinblick auf die neue Berufsbezeichnung, kann aber auch argumentiert werden, dass Pflege als essentieller Bestandteil von ‚Teilhabe‘ nicht explizit aufgeführt werden muss.
2. Diskutiert wird auch, ob der Begriff ‚Inklusion‘ als gesellschaftliche Utopie in der Namensgebung aufgegriffen werden soll, oder ob der Begriff der ‚Teilhabe‘ stimmiger das Aufgabenfeld von Fachkräften umschreibt.
3. Eine weitere Kernfragestellung ist, ob es konkrete Begriffe gibt, welche die Zuordnung zur Stufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR 6) verdeutlichen. Zur Erinnerung: Die Heilerziehungspflege-Ausbildung findet bundesweit an Fachschulen statt und führt zum ‚Bachelor professional in Sozialwesen‘ und ist somit auf der Ebene 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens verortet.“
Die Ergebnisse der Diskussionen auf Länderebene wurden nun bei der BAG HEP zusammengeführt. Insgesamt 19 konkrete Namensvorschläge und Ideen wurden diskutiert, wobei in einer eindeutigen Abstimmung Zuneigungspunkte verteilt wurden, die zu drei konkreten alternativen Namensvorschlägen führten:
– Teilhabe-Pädagog:in
– Fachkraft für Inklusion und Teilhabe
– Inklusions- und Teilhabepädagog:in
Der Vorstand der BAG HEP, in der mehr als die Hälfte aller HEP-Schulen in der Bundesrepublik vertreten sind, wurde beauftragt diese konkreten Vorschläge mit allen für diese Fragestellung bedeutsamen Partner:innen zu diskutieren. Die Ergebnisse und eventuell in der Diskussion entstehenden weiteren Begriffsvorschläge sollen dann bei der Mitgliederversammlung der BAG HEP 2025 vorgestellt werden und sollen als Grundlage dienen, ein Verfahren zur Änderung der Berufsbezeichnung einleiten zu können. „Möchten Sie mitdiskutieren? Wir freuen uns über Beiträge an [email protected]„, heißt es zum Schluss in der Presseinformation des Verbands.





Die Debatte um eine neue Berufsbezeichnung für Heilerziehungspfleger:innen ist notwendig, aber sie kommt spät und droht, sich an der Oberfläche festzufressen. Dass Begriffe wie „heilen“ oder „erziehen“ längst nicht mehr zur Realität eines modernen, an Selbstbestimmung orientierten Berufsbildes passen, ist unstrittig. Doch ausgerechnet der Begriff „Inklusion“ soll nun Teil der Lösung sein? Das ist naiv oder taktisch. Denn der Begriff „Inklusion“ ist längst politisch entkernt und systemisch vereinnahmt. Was einmal als radikale Forderung nach gleichberechtigter Teilhabe gedacht war, ist heute zum Aushängeschild für Sonderprojekte geworden, die in Wahrheit an der Trennung und Asymmetrie festhalten. Inklusion ist zur Floskel verkommen, die auf Broschüren gut klingt, aber keine Machtverhältnisse verändert.
Wenn nun Berufsbezeichnungen wie „Fachkraft für Inklusion und Teilhabe“ oder „Inklusions- und Teilhabepädagog:in“ ins Rennen geschickt werden, muss man fragen, wessen Sprache hier eigentlich gesprochen wird. Ist das noch Emanzipation oder bereits PR? Der Verweis auf den Deutschen Qualifikationsrahmen wirkt da ebenso kosmetisch wie die Einladung zur Mitdiskussion per E-Mail-Adresse. Es ist ein Symbolprozess, der Beteiligung behauptet, aber nicht sichtbar macht.
Wer es ernst meint mit einer neuen Berufsbezeichnung, müsste bei der Realität anfangen, und die besteht nicht nur aus multiprofessionellen Ansätzen und pädagogischen Idealen, sondern oft genug aus Abhängigkeit, institutioneller Macht, Pflegearbeit, Nähe, Zwang und Fürsorgelogik. Begriffe wie „Assistenz“, „Begleitung“, „Verlässlichkeit“ oder „Selbstbestimmungsunterstützung“ würden ehrlicher benennen, worum es geht, auch wenn sie weniger gefällig klingen.
Inklusion kann man nicht im Berufsbild verankern, solange sie im System nicht eingelöst ist. Eine neue Berufsbezeichnung braucht mehr als semantische Frischzellenkur. Sie braucht eine klare Haltung und die Bereitschaft, auch unangenehme Wahrheiten zu benennen. Sonst bleibt sie, was sie jetzt schon zu werden droht: ein Etikett auf einer alten Schachtel.
Na dann schreib ich denen mal! Weil gefragt haben Sie mich noch nicht. Warum nur?
https://kbnt.org/sbotxyz