Berlin (kobinet)
Im Jahr 2023 haben die Vereinten Nationen Deutschland geprüft.
Sie haben geschaut: Hält sich Deutschland an die UN-Behinderten-Rechts-Konvention?
Menschen mit und ohne Behinderung sollen die gleichen Rechte haben.
Das steht in einem wichtigen Vertrag, den viele Länder unterschrieben haben.
Die Vereinten Nationen haben gesagt: Die Bundes-Länder sollen mehr für die Menschen-Rechte tun.
Einige Bundes-Länder prüfen schon genau: Wie setzen wir die Konvention um?
Auch Rheinland-Pfalz macht das.
Rheinland-Pfalz hat das Deutsche Institut für Menschen-Rechte beauftragt.
Das Institut soll ein Monitoring machen.
kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul hat ein Interview geführt.
Er hat mit Frieder Kurbjeweit gesprochen.
Frieder Kurbjeweit arbeitet beim Deutschen Institut für Menschen-Rechte.
Er ist selbst behindert.
Seit 2020 arbeitet er bei der Monitoring-Stelle zur UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Menschen mit und ohne Behinderung sollen die gleichen Rechte haben.
Das steht in einem wichtigen Vertrag, den viele Länder unterschrieben haben.
Was bedeutet Monitoring?
Monitoring ist ein Fach-Wort.
Monitoring bedeutet: überwachen und fördern.
Wir überwachen die Umsetzung der UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Das bedeutet: Wir schauen genau hin.
Wir prüfen: Wie geht es Menschen mit Behinderungen?
Werden ihre Rechte beachtet?
2023 waren wir bei den Vereinten Nationen in Genf.
Dort gab es eine Prüfung von Deutschland.
Wir haben den UN-Fach-Ausschuss informiert.
Wir haben über die Menschen-Rechts-Lage in Deutschland berichtet.
Fördern bedeutet: Wir helfen dem Staat.
Wir beraten die Regierungen.
Zum Beispiel fragen wir: Wie soll ein inklusives Bildungs-System aussehen?
Oder: Wie können Menschen mit Behinderungen besser mit-bestimmen?
Oder: Welche Gesetze müssen geändert werden?
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention gilt für alle.
Sie gilt für den Bund.
Sie gilt für die Bundes-Länder.
Sie gilt für die Kommunen.
Viele wichtige Aufgaben machen die Bundes-Länder.
Deshalb richten immer mehr Länder eigene Monitoring-Stellen ein.
Beim Monitoring sprechen wir mit vielen Menschen.
Wir sprechen mit der Landes-Regierung.
Wir sprechen mit dem Land-Tag.
Wir sprechen mit Organisationen von Menschen mit Behinderungen.
Wir sprechen auch mit Richterinnen und Richtern.
So sorgen wir dafür: Das Völker-Recht wird nicht vergessen.
Das ist wichtig bei allen Themen von Menschen mit Behinderungen.
Wie sieht Ihre Arbeit in den ersten Wochen aus?
In der ersten Zeit lernen wir viele Menschen kennen.
Im Mai haben wir uns dem Landes-Teilhabe-Beirat vorgestellt.
Nächste Woche treffen wir Sozial-Ministerin Schall.
Am Tag danach ist unsere erste Verbände-Konsultation in Rheinland-Pfalz.
Wir haben alle behinderten-politischen Verbände eingeladen.
Besonders wichtig sind uns Selbst-Vertretungs-Organisationen.
Wir machen einen digitalen Austausch.
Zusammen beraten wir: Welche Themen sind nächstes Jahr wichtig?
Auch das Monitoring muss partizipativ sein.
Das bedeutet: Menschen mit Behinderungen müssen mit-machen.
Im Sommer und Herbst wollen wir mit allen Ministerien sprechen.
Wir fragen: Wie wichtig ist die UN-Behinderten-Rechts-Konvention für Ihr Ministerium?
Wir wollen die Umsetzung der Konvention in der Breite angehen.
Es ist ein wichtiger Grad-Messer: Nehmen sich die Minister-Innen und Minister Zeit für uns?
Das zeigt: Wie wichtig ist ihnen Inklusion?
Wir hoffen auf einen guten Rück-Lauf.
Was unterscheidet Rheinland-Pfalz von anderen Bundes-Ländern?
Wir hatten bisher drei Länder-Monitorings.
In Berlin.
In Nordrhein-Westfalen.
Und im Saar-Land.
Die Bundes-Länder sind sehr unterschiedlich.
Sie unterscheiden sich in Größe und Struktur.
Aber die Konvention gilt überall gleich.
Wir haben mittlerweile viele Vor-Arbeiten.
So können wir in jedem Bundes-Land gut arbeiten.
Rheinland-Pfalz hat andere Heraus-Forderungen als Berlin.
Zum Beispiel bei der Mobilität von Menschen mit Behinderungen.
Vieles ist aber auch ähnlich.
Zum Beispiel beim Übergang von Sonder-Systemen.
Das sind Förder-Schulen und Werkstätten.
Kein Bundes-Land kommt hier schnell genug voran.
Es geht um die Details der örtlichen Probleme.
Politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen ist auch so ein Thema.
In vielen Ländern läuft das nicht gut.
Besonders auf der kommunalen Ebene.
Menschen mit Behinderungen sind in allen Bundes-Ländern von Spar-Politik betroffen.
An vielen Stellen geht es darum: Programme sollen nicht gestrichen werden.
Diese Programme verbessern die Selbst-Bestimmung von Menschen mit Behinderungen.
Wenn man von der Konvention aus denkt: Wo gibt es Barrieren für die Selbst-Bestimmung?
Dann zeigen sich schnell Parallelen zwischen den Bundes-Ländern.
Können Sie schon sagen: Welche Themen sind in Rheinland-Pfalz besonders wichtig?
Das diskutieren wir nächste Woche mit den Menschen mit Behinderungen im Land.
Sie müssen sagen: Was ist zurzeit besonders wichtig.
Einige Themen haben wir aber schon im Auge.
Besonders wichtig ist inklusive Schul-Bildung.
Vielleicht schauen wir uns auch an: Wie schützt das Land Menschen mit Behinderungen vor Katastrophen?
2021 gab es eine große Flut.
Das Land muss Menschen mit Behinderungen besser vor Katastrophen schützen.
Gerade läuft das Fort-Schreibungs-Verfahren für den Landes-Aktions-Plan.
Der Aktions-Plan ist zur Umsetzung der UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Das verfolgen wir sehr aufmerksam.
Alle Ministerien müssen beim Aktions-Plan mit-machen.
Sie müssen sich klare Ziele setzen.
Sie müssen innovative Maßnahmen machen.
Wie ernst meint es ein Bundes-Land mit der Umsetzung der UN-Behinderten-Rechts-Konvention?
Das kann man oft daran sehen: Wie gut werden Menschen mit Behinderungen beteiligt?
Und: Wie ehrgeizig ist der Aktions-Plan am Ende?
Vielen Dank für das Interview.

Foto: Von Institut für Menschenrechte - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0
Berlin (kobinet) Bei der Staatenprüfung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschlands im Jahr 2023 haben die Vereinten Nationen insbesondere den Bundesländern aufgegeben, die menschenrechtliche Perspektive in ihrer Politik zu stärken. Einige Bundesländer unterziehen bereits den Prozess der Umsetzung der Konvention einem intensiven Monitoring der verschiedenen Maßnahmen und gesetzlichen Regelungen. So auch Rheinland-Pfalz, das das Deutsche Institut für Menschenrechte vor kurzem beauftragt hat, ein entsprechendes Monitoring durchzuführen. kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul führte dazu mit dem für das Monitoring zuständigen wissenschaftlichen Mitarbeiter Frieder Kurbjeweit, der selbst behindert ist und seit 2020 bei der Monitoring-Stelle zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention arbeitet, folgendes Interview.
kobinet-nachrichten: Was verbirgt sich hinter dem Begriff Monitoring?
Frieder Kurbjeweit: „Monitoring“ ist ein Begriff, mit dem das Völkerrecht zwei Hauptaufgaben beschreibt. Wir sollen die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention überwachen und fördern. „Überwachen“ bedeutet, dass wir im Auge behalten und nachvollziehbar machen, wie sich die menschenrechtliche Lage von Menschen mit Behinderungen entwickelt. 2023 haben wir in dem Zusammenhang zum Beispiel am sogenannten „konstruktiven Dialog“ im Rahmen der Staatenprüfung Deutschlands bei den UN in Genf teilgenommen und dem UN-Fachausschuss dort über die Menschenrechtslage in Deutschland berichtet. „Fördern“ bedeutet, dass wir auch selbst tätig werden, um den Staat bei der Umsetzung der menschenrechtlichen Verpflichtungen zu unterstützen. Das geschieht zum Beispiel in Form der Beratung von Regierungen. „Wie müsste ein inklusives Bildungssystem ausgestaltet werden?“, „Wie kann die Politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen gelingen?“, „Inwiefern sollten Gesetze angepasst werden, um dem Auftrag der UN-BRK gerecht zu werden?“.
Die UN-BRK verpflichtet alle Ebenen des Staates, also Bund, Länder und Kommunen und viele wichtige Aufgaben liegen eben in der Kompetenz der Bundesländer. Immer mehr Länder richten daher selbst Monitoring-Stellen ein. Im Monitoring gehen wir in den Austausch mit ganz unterschiedlichen Akteuren von der Landesregierung über den Landtag, zu den Organisationen von Menschen mit Behinderungen aber zum Beispiel auch zu Richter*innen. Dadurch versuchen wir, in der Debatte sicherzustellen, dass das Völkerrecht nicht außer Acht gelassen wird, wenn es um Themen geht, die Menschen mit Behinderungen betreffen. Das sind natürlich mittelbar alle Themen, und wir können nicht alles auf einmal bearbeiten aber ein Ländermonitoring ist über die Jahre schon mit sehr vielen unterschiedlichen Themen befasst.
kobinet-nachrichten: Wie sieht ihre Arbeit in den ersten Wochen aus?
Frieder Kurbjeweit: In der ersten Zeit geht es viel ums Kennen-Lernen. Im Mai haben wir uns dem Landesteilhabebeirat vorgestellt. Nächste Woche treffen wir Sozialministerin Schall. Am Tag drauf findet unsere erste sogenannte „Verbändekonsultation“ in Rheinland-Pfalz statt. Dazu haben wir alle behindertenpolitischen Verbände, insbesondere Selbstvertretungsorganisationen in Rheinland-Pfalz zu einem digitalen Austausch eingeladen, um gemeinsam zu beraten, welche Themen wir im nächsten Jahr in den Fokus nehmen wollen. Auch das Monitoring muss nämlich partizipativ ablaufen.
Im Laufe des Sommers und im Herbst wollen wir dann auch mit allen weiteren Ministerien Gespräche darüber führen, inwieweit die Umsetzung der UN-BRK im Handeln des eigenen Hauses eine Rolle spielt. Unsere Idee ist also die Umsetzung der Konvention erst einmal in der Breite anzugehen. Da ist es schonmal ein wichtiger Gradmesser für den Stellenwert der Inklusion, ob sich die jeweiligen Hausleitungen Zeit nehmen, um die Monitoring-Stelle kennen zu lernen. Wir hoffen aber und erwarten auch einen guten Rücklauf.
kobinet-nachrichten: Was unterscheidet Rheinland-Pfalz von anderen Bundesländern?
Frieder Kurbjeweit: Wir hatten bisher drei Ländermonitorings: In Berlin, Nordrhein-Westfalen und im Saarland. Die Bundesländer unterscheiden sich natürlich insbesondere hinsichtlich Größe und Struktur stark. Die Konvention gilt aber überall gleich und wir haben mittlerweile sehr viele Vorarbeiten, um in jedem Bundesland gut arbeiten zu können. Natürlich steht Rheinland-Pfalz bei der Mobilität von Menschen mit Behinderungen vor gänzlich anderen Herausforderungen als Berlin. Vieles ähnelt sich aber auch, wie etwa beim strukturierten Übergang der Sondersysteme in Bildung und Arbeit, also segregierenden Schulen und Werkstätten. Da kommt kein Bundesland schnell genug voran und es geht eher um die Details der lokalen Probleme. Politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen ist auch so ein Thema, wo es in vielen Ländern, spätestens aber auf der kommunalen Ebene hakt. Menschen mit Behinderungen sind außerdem in allen Bundesländern zunehmend von Sparpolitik betroffen. Da geht es an vielen Stellen darum abzuwenden, dass Programme zusammengestrichen werden, die die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen verbessern. Wenn man von der Konvention aus denkt und im Fokus hat, wo Barrieren für die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen bestehen, zeigen sich also schnell Parallelen.
kobinet-nachrichten: Können Sie schon sagen, welche Themen in Rheinland-Pfalz besonders drängen?
Frieder Kurbjeweit: Das diskutieren wir nächste Woche erst einmal mit den Menschen mit Behinderungen im Land. Letztlich müssen insbesondere sie sagen, was zurzeit besonders wichtig ist. Einige Themen haben wir aber schon im Auge: Insbesondere inklusive Schulbildung. Perspektivisch könnte es auch sein, dass wir uns einmal genauer anschauen, wie das Land nach der Flut 2021 dabei vorankommt, Menschen mit Behinderungen besser vor Katastrophen zu schützen.
Ganz akut läuft aktuell das Fortschreibungsverfahren für den Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK. Das verfolgen wir sehr aufmerksam. Hier muss sichergestellt sein, dass alle Ministerien sich mit hoher Priorität am Aktionsplan beteiligen, sich klare Ziele setzen, um die Konvention umzusetzen und mit innovativen Maßnahmen versuchen diese dann auch zu erreichen. Wie ernst es ein Bundesland mit der Umsetzung der UN-BRK meint, kann man oft schon daran sehen, wie gut Menschen mit Behinderungen beteiligt werden, wenn der Aktionsplan gemacht wird und wie ambitioniert dieser Plan am Ende ist.
kobinet-nachrichten: Vielen Dank für das Interview.

Foto: Von Institut für Menschenrechte - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0
Berlin (kobinet) Bei der Staatenprüfung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschlands im Jahr 2023 haben die Vereinten Nationen insbesondere den Bundesländern aufgegeben, die menschenrechtliche Perspektive in ihrer Politik zu stärken. Einige Bundesländer unterziehen bereits den Prozess der Umsetzung der Konvention einem intensiven Monitoring der verschiedenen Maßnahmen und gesetzlichen Regelungen. So auch Rheinland-Pfalz, das das Deutsche Institut für Menschenrechte vor kurzem beauftragt hat, ein entsprechendes Monitoring durchzuführen. kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul führte dazu mit dem für das Monitoring zuständigen wissenschaftlichen Mitarbeiter Frieder Kurbjeweit, der selbst behindert ist und seit 2020 bei der Monitoring-Stelle zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention arbeitet, folgendes Interview.
kobinet-nachrichten: Was verbirgt sich hinter dem Begriff Monitoring?
Frieder Kurbjeweit: „Monitoring“ ist ein Begriff, mit dem das Völkerrecht zwei Hauptaufgaben beschreibt. Wir sollen die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention überwachen und fördern. „Überwachen“ bedeutet, dass wir im Auge behalten und nachvollziehbar machen, wie sich die menschenrechtliche Lage von Menschen mit Behinderungen entwickelt. 2023 haben wir in dem Zusammenhang zum Beispiel am sogenannten „konstruktiven Dialog“ im Rahmen der Staatenprüfung Deutschlands bei den UN in Genf teilgenommen und dem UN-Fachausschuss dort über die Menschenrechtslage in Deutschland berichtet. „Fördern“ bedeutet, dass wir auch selbst tätig werden, um den Staat bei der Umsetzung der menschenrechtlichen Verpflichtungen zu unterstützen. Das geschieht zum Beispiel in Form der Beratung von Regierungen. „Wie müsste ein inklusives Bildungssystem ausgestaltet werden?“, „Wie kann die Politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen gelingen?“, „Inwiefern sollten Gesetze angepasst werden, um dem Auftrag der UN-BRK gerecht zu werden?“.
Die UN-BRK verpflichtet alle Ebenen des Staates, also Bund, Länder und Kommunen und viele wichtige Aufgaben liegen eben in der Kompetenz der Bundesländer. Immer mehr Länder richten daher selbst Monitoring-Stellen ein. Im Monitoring gehen wir in den Austausch mit ganz unterschiedlichen Akteuren von der Landesregierung über den Landtag, zu den Organisationen von Menschen mit Behinderungen aber zum Beispiel auch zu Richter*innen. Dadurch versuchen wir, in der Debatte sicherzustellen, dass das Völkerrecht nicht außer Acht gelassen wird, wenn es um Themen geht, die Menschen mit Behinderungen betreffen. Das sind natürlich mittelbar alle Themen, und wir können nicht alles auf einmal bearbeiten aber ein Ländermonitoring ist über die Jahre schon mit sehr vielen unterschiedlichen Themen befasst.
kobinet-nachrichten: Wie sieht ihre Arbeit in den ersten Wochen aus?
Frieder Kurbjeweit: In der ersten Zeit geht es viel ums Kennen-Lernen. Im Mai haben wir uns dem Landesteilhabebeirat vorgestellt. Nächste Woche treffen wir Sozialministerin Schall. Am Tag drauf findet unsere erste sogenannte „Verbändekonsultation“ in Rheinland-Pfalz statt. Dazu haben wir alle behindertenpolitischen Verbände, insbesondere Selbstvertretungsorganisationen in Rheinland-Pfalz zu einem digitalen Austausch eingeladen, um gemeinsam zu beraten, welche Themen wir im nächsten Jahr in den Fokus nehmen wollen. Auch das Monitoring muss nämlich partizipativ ablaufen.
Im Laufe des Sommers und im Herbst wollen wir dann auch mit allen weiteren Ministerien Gespräche darüber führen, inwieweit die Umsetzung der UN-BRK im Handeln des eigenen Hauses eine Rolle spielt. Unsere Idee ist also die Umsetzung der Konvention erst einmal in der Breite anzugehen. Da ist es schonmal ein wichtiger Gradmesser für den Stellenwert der Inklusion, ob sich die jeweiligen Hausleitungen Zeit nehmen, um die Monitoring-Stelle kennen zu lernen. Wir hoffen aber und erwarten auch einen guten Rücklauf.
kobinet-nachrichten: Was unterscheidet Rheinland-Pfalz von anderen Bundesländern?
Frieder Kurbjeweit: Wir hatten bisher drei Ländermonitorings: In Berlin, Nordrhein-Westfalen und im Saarland. Die Bundesländer unterscheiden sich natürlich insbesondere hinsichtlich Größe und Struktur stark. Die Konvention gilt aber überall gleich und wir haben mittlerweile sehr viele Vorarbeiten, um in jedem Bundesland gut arbeiten zu können. Natürlich steht Rheinland-Pfalz bei der Mobilität von Menschen mit Behinderungen vor gänzlich anderen Herausforderungen als Berlin. Vieles ähnelt sich aber auch, wie etwa beim strukturierten Übergang der Sondersysteme in Bildung und Arbeit, also segregierenden Schulen und Werkstätten. Da kommt kein Bundesland schnell genug voran und es geht eher um die Details der lokalen Probleme. Politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen ist auch so ein Thema, wo es in vielen Ländern, spätestens aber auf der kommunalen Ebene hakt. Menschen mit Behinderungen sind außerdem in allen Bundesländern zunehmend von Sparpolitik betroffen. Da geht es an vielen Stellen darum abzuwenden, dass Programme zusammengestrichen werden, die die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen verbessern. Wenn man von der Konvention aus denkt und im Fokus hat, wo Barrieren für die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen bestehen, zeigen sich also schnell Parallelen.
kobinet-nachrichten: Können Sie schon sagen, welche Themen in Rheinland-Pfalz besonders drängen?
Frieder Kurbjeweit: Das diskutieren wir nächste Woche erst einmal mit den Menschen mit Behinderungen im Land. Letztlich müssen insbesondere sie sagen, was zurzeit besonders wichtig ist. Einige Themen haben wir aber schon im Auge: Insbesondere inklusive Schulbildung. Perspektivisch könnte es auch sein, dass wir uns einmal genauer anschauen, wie das Land nach der Flut 2021 dabei vorankommt, Menschen mit Behinderungen besser vor Katastrophen zu schützen.
Ganz akut läuft aktuell das Fortschreibungsverfahren für den Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK. Das verfolgen wir sehr aufmerksam. Hier muss sichergestellt sein, dass alle Ministerien sich mit hoher Priorität am Aktionsplan beteiligen, sich klare Ziele setzen, um die Konvention umzusetzen und mit innovativen Maßnahmen versuchen diese dann auch zu erreichen. Wie ernst es ein Bundesland mit der Umsetzung der UN-BRK meint, kann man oft schon daran sehen, wie gut Menschen mit Behinderungen beteiligt werden, wenn der Aktionsplan gemacht wird und wie ambitioniert dieser Plan am Ende ist.
kobinet-nachrichten: Vielen Dank für das Interview.