
Foto: Rolf Barthel
BERLIN (kobinet) Die im Personenbeförderungsgesetz verankerte Barrierefreiheit gilt seit der Novellierung 2021 auch für verbundene Verkehrssysteme wie Taxen – das stellt der Landesverband Berlin-Brandenburg des Sozialverbandes Deutschland (SoVD) klar. Es ist ein herber Schlag für die darauf angewiesenen Menschen, so betont dieser Verband, wenn einzelne Taxiinnungen und Taxiunternehmen auch in Berlin und Brandenburg für die Beförderung von Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer mit einem Aufpreis von bis zu 10 Euro werben






































